ich bin seit april von unserem gemeinsam gebauten Haus ausgezogen. Grundbuch und Kreditmäßig bin ich nicht angeschrieben. Muß mein mann mich trotzdem von dem haus ausbezahlen, und wenn ja wie berechnet man wieviel?
vermögensaufteilung
RE: vermögensaufteilung
Nur deswegen weil du ausgezogen bist, musst dein Mann dir nichts bezahlen. Wenn du Ansprüche stellen willst, brauchst du die Scheidung einreichen und die Ehe beenden. Ohne Scheidung, geht nur einvernehmlich mit einer nachträglichen Ehepakt, wo dir einen Betrag abgegolten wird und du dadurch auf spätere (eventuell bei einer Scheidung) auf finanzielle Ansprüche verzichtest. Am Einfachst ist aber die Scheidung durchziehen und alles regeln (es muss zu keiner Streit kommen, alles kann auch einvernehmlich geregelt werden: § 55a Ehegesetz).
MFG,
memil@gmx.net
MFG,
memil@gmx.net
RE: vermögensaufteilung
und wenn ich sie scheidung einreiche, gibt es da richtlinien, wieviel er mir bezahlen muß?
DANKE
DANKE
RE: vermögensaufteilung
Richtlinien gibt es schon. Was es nicht gibt eine eine Bestimmung, die besagt, dass du sowiel oder er sowiel kriegt. Der Richter wird die Entstehung des Vermögens ausforschen und aufteilen. Letztendlich kann es sogar passieren, dass du das Haus kriegst und eine Entschädigung. Das Verhältnis der Aufteilung kann nur im Laufe des Verfahren abgeklärt werden. Daran kannst du nichts ändern.
MFG,
memil@gmx.net
MFG,
memil@gmx.net
RE: vermögensaufteilung
wenn jedoch der partner keine werte in die ehe mit eingebracht hat, bzw auch während der ehe nicht, so glaube ich nicht das der richter in diesem fall etwas zusprechen wir können. oder irre ich da?
mfg carl
mfg carl
RE: vermögensaufteilung
Ich will nicht sagen, dass du völlig falsch denkst, aber die gegenseite Vorsorgepflicht nach der Scheidung hat nicht so sehr mit der Tatsache, dass ein oder anderer Partner mehr oder weniger in die Ehe eingebracht hat, sondern hängt von der Nützlichkeit der Ehe für jede Partner.
Wenn die Frau jahrelang den Haushalt geführt hat, wird sie Anspruch erheben können. Letztendlich, hat sie womöglich immer gekocht, gebugelt, usw. Ungekehrt ist dasselbe. Arbeitete die Frau, verdiente die Frau und hat der Mann mit Haushaltsarbeit gedient, wird diese Leistung als Anspruch gelten. Zeit ist money auch. Diese Situation hat nichts mit dem eingebrachten Vermögen.
MFG,
MEMIL
Wenn die Frau jahrelang den Haushalt geführt hat, wird sie Anspruch erheben können. Letztendlich, hat sie womöglich immer gekocht, gebugelt, usw. Ungekehrt ist dasselbe. Arbeitete die Frau, verdiente die Frau und hat der Mann mit Haushaltsarbeit gedient, wird diese Leistung als Anspruch gelten. Zeit ist money auch. Diese Situation hat nichts mit dem eingebrachten Vermögen.
MFG,
MEMIL
RE: vermögensaufteilung
diese tatsache ist mM korrekt, jedoch wenn einer der partner die haushaltstätikeiten übernimmt, und der andere für das einkommen sorg, so wird derjenige der den haushalt erledigt ja quasi vom anderen "entlohnt". daher würde ich sagen sollte es auch vor gericht nicht soweit kommen, dass wenn ein partner keinen finanziellen beitrag für wohnung/eigenheim etc geleistet hat, dieser dann nach der scheidung noch finanziell dafür abgegolten werden soll!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 67 Gäste