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Sorgerecht

Verfasst: 23.11.2005, 13:56
von JUSLINE
was bedeutet es für den einen Elternteil, wenn der andere das alleinige Sorgerecht hat ?



kann die übersiedelung ins Ausland unterbunden bzw. verboten

werden, wenn beide das Sorgerecht haben?

Hat das auch Auswirkungen auf das Besuchsrecht?

Und wenn die Mutter der Meinung ist das Kind auf eine Privatschule zu schicken, muß der Vater dafür aufkommen?


RE: Sorgerecht

Verfasst: 26.11.2005, 07:11
von MEMIL
Das bedeutet, dass er (der Elternteil ohne Sorgerecht) Vieles akzeptieren muss, inklusiv eine Übersiedlung ins Ausland.

Wenn beide das Sorgerecht teilen, kann diese Entscheidung nicht verboten werden (das kann nur der Richter verfügen) aber man kann hier die Entscheidung stark beeinflussen und verhindern. Besteht Unterschiedsmeinung muss der Streit beim Pflegschaftsgericht ausjudiziert werden) Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen beide Elternteile die Entscheidung treffen und/oder zustimmen.

Das Besuchrecht wird dadurch nicht geändert, aber selbstverständlich erschwert.

MFG,

memil@gmx.net






RE: Sorgerecht

Verfasst: 26.11.2005, 19:31
von Gene
Wegen den Kosten für die Privatschule.

Soviel ich weiss kommt es darauf an wieviel der KV über dem Regelbedarf an Alimenten bezahlt. Ansonsten ist Privatschule, ausser der KV hat zugestimmt, eher kein Regelbedarf.