Geplante Scheidung
Verfasst: 02.11.2005, 13:03
Guten Tag-ich hätte eine Frage betreffend der ehelichen Wohnung.
Ich bin im Juli 2004 aus unserer Genossenschaftswohnung ausgezogen,die auf meinen Namen lautete und bereits vor der Eheschliessung mir gehörte.Meine Frau wohnt nach wie vor in dieser Wohnung.Ich habe ihr kulanterweise die Wohnung überlassen ohne dafür finanzielle Entschädigung zu verlangen. Steht mir bei einer Scheidung nach Ablauf von drei Wartejahren-da meine Frau nicht vorzeitig in eine Scheidung einwilligt- eine finanzielle Ablöse-und wenn ja zu welchem Prozentsatz des Genossenschaftsanteiles zu?
kann ich sicher sein dass nach dem neuen Scheidungsrecht die Ehe nach drei Jahren ohne viele Komplikationen geschieden wird und was wäre mit allfälligen Unterhaltszahlungen falls meine Frau z.B. ihre Arbeit verliert?
MfG
Stefan RENNER
Ich bin im Juli 2004 aus unserer Genossenschaftswohnung ausgezogen,die auf meinen Namen lautete und bereits vor der Eheschliessung mir gehörte.Meine Frau wohnt nach wie vor in dieser Wohnung.Ich habe ihr kulanterweise die Wohnung überlassen ohne dafür finanzielle Entschädigung zu verlangen. Steht mir bei einer Scheidung nach Ablauf von drei Wartejahren-da meine Frau nicht vorzeitig in eine Scheidung einwilligt- eine finanzielle Ablöse-und wenn ja zu welchem Prozentsatz des Genossenschaftsanteiles zu?
kann ich sicher sein dass nach dem neuen Scheidungsrecht die Ehe nach drei Jahren ohne viele Komplikationen geschieden wird und was wäre mit allfälligen Unterhaltszahlungen falls meine Frau z.B. ihre Arbeit verliert?
MfG
Stefan RENNER