Notar oder nur schriftlicher Vertrag
Verfasst: 27.10.2005, 15:04
Ich bin nicht sicher ob dies der richtige Bereich ist, aber ich versuche es mal.
Folgender Sachverhalt:
Ein unverheiratetes Paar erwirbt eine Immobilie und nimmt dafür 3 Kredite auf. Nach zwei Jahren trennt sich das Paar, Person A erhält aufgrund vorheriger Vereinbarungen Wohnrecht, da Person A 20% mehr Kapital mit in die Finanzierung gesteckt hat. Person B willigt in eine Wiedergutmachung für die durch die Trennung entstandenen Nachteile ein, indem ein Kredit durch Person B übernommen werden soll. Die Bank überschreibt diesen Kredit aber nur bei vorhandener Sicherheit, die ursprünglich in Form des Hauses gegeben war.
Reicht ein Schriftstück, das Person B unterschreibt aus, indem garantiert wird, dass die Kreditraten gezahlt werden und dass trotzdem kein Anspruch mehr auf das Haus erhoben wird. ODer muss dies notariell beglaubigt werden?
Was passiert im Falle einer privaten Insolvenz? Muss Person A ggf. aufgrund des Grundbucheintrages für Person B haften?
Folgender Sachverhalt:
Ein unverheiratetes Paar erwirbt eine Immobilie und nimmt dafür 3 Kredite auf. Nach zwei Jahren trennt sich das Paar, Person A erhält aufgrund vorheriger Vereinbarungen Wohnrecht, da Person A 20% mehr Kapital mit in die Finanzierung gesteckt hat. Person B willigt in eine Wiedergutmachung für die durch die Trennung entstandenen Nachteile ein, indem ein Kredit durch Person B übernommen werden soll. Die Bank überschreibt diesen Kredit aber nur bei vorhandener Sicherheit, die ursprünglich in Form des Hauses gegeben war.
Reicht ein Schriftstück, das Person B unterschreibt aus, indem garantiert wird, dass die Kreditraten gezahlt werden und dass trotzdem kein Anspruch mehr auf das Haus erhoben wird. ODer muss dies notariell beglaubigt werden?
Was passiert im Falle einer privaten Insolvenz? Muss Person A ggf. aufgrund des Grundbucheintrages für Person B haften?