Scheidung EU-Bürger + Drittstaatenangehöriger in Österreich (1 Ehepartner im Ausland wohnhaft)
Verfasst: 28.08.2020, 22:59
Ich grüße das Forum herzlich und bitte nach Möglichkeit in folgendem Fall um Informationen oder Hilfe nach Erfahrung und Wissen, da ich im Forum zum konkreten Thema bisher keine Informationen finden konnte und auch sonstige Quellen im www wenig Aufschluss über die Praxis der Fragestellung liefern.
Ich bin EU-Bürger, meine Ehefrau ist peruanische Staatsbürgerin.
Die Ehe wurde in Deutschland geschlossen.
Wir leben seit fast 5 Jahren getrennt.
Ich lebe in Österreich.
Sie lebt in ihrem Heimatstaat.
Wir möchten uns voraussichtlich einvernehmlich scheiden lassen.
Vermögensansprüche werden gegenseitig keine gestellt.
Wir haben keine Kinder.
Mit dem Bezirksgericht Wien wurde bereits die Zuständigkeit geklärt, da ich dort meinen Wohnsitz habe.
Nun stellen sich mir aber ganz simple Fragen zum formalen Ablauf:
Ist es ausreichend, wenn sie das Formular zur einvernehmlichen Scheidung (https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/scheidung/6/Seite.100010.html#ZumFormular)
unterzeichnet, ich ebenso unterzeichne und bei Gericht einreiche?
Muss die Unterschrift notariell beglaubigt sein?
Wie läuft es danach ab? Da wir eine recht unkomplizierte Scheidung haben, wird ja recht wenig "zu klären" sein.
Keiner möchte sich soweit möglich anwaltlich vertreten lassen.
Wie findet (sofern notwendig) eine Zustellung an meine im Ausland lebende Ehepartnerin statt?
Für jede Hilfe dankbar!
Ich bin EU-Bürger, meine Ehefrau ist peruanische Staatsbürgerin.
Die Ehe wurde in Deutschland geschlossen.
Wir leben seit fast 5 Jahren getrennt.
Ich lebe in Österreich.
Sie lebt in ihrem Heimatstaat.
Wir möchten uns voraussichtlich einvernehmlich scheiden lassen.
Vermögensansprüche werden gegenseitig keine gestellt.
Wir haben keine Kinder.
Mit dem Bezirksgericht Wien wurde bereits die Zuständigkeit geklärt, da ich dort meinen Wohnsitz habe.
Nun stellen sich mir aber ganz simple Fragen zum formalen Ablauf:
Ist es ausreichend, wenn sie das Formular zur einvernehmlichen Scheidung (https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/scheidung/6/Seite.100010.html#ZumFormular)
unterzeichnet, ich ebenso unterzeichne und bei Gericht einreiche?
Muss die Unterschrift notariell beglaubigt sein?
Wie läuft es danach ab? Da wir eine recht unkomplizierte Scheidung haben, wird ja recht wenig "zu klären" sein.
Keiner möchte sich soweit möglich anwaltlich vertreten lassen.
Wie findet (sofern notwendig) eine Zustellung an meine im Ausland lebende Ehepartnerin statt?
Für jede Hilfe dankbar!