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Unterhaltszahlungen

Verfasst: 16.09.2005, 13:45
von JUSLINE
Ab welchem Alter kann ich den Unterhalt direkt an meinen Sohn ausbezahlen?

Er ist 16 und lebt bei seinem Vater. Von den durch mich geleisteten Zahlungen sieht er aber eher wenig, da er weder Kleidung, noch Schuhe oder Taschengeld von seinem Vater bekommt. Eigentlich steht der Unterhalt aber meinem Sohn zu. Ich weiß daß ich kaum eine Möglichkeit habe dies zu beeinflussen, deswegen möchte ich so rasch als möglich dafür sorgen daß mein Sohn zu seinem Recht geht.


RE: Unterhaltszahlungen

Verfasst: 16.09.2005, 15:25
von DorisMihokovic
Solange Ihr Sohn noch nicht volljaehrig ist, werden die Unterhaltszahlungen durch den obsorgeberechtigen Elternteil verwaltet. Wenn dieser mit einer Direktueberweisung nicht (NACHWEISLICH!) einverstanden ist, muessen Sie warten, bis Ihr Sohn 18 Jahre alt ist.

RE: Unterhaltszahlungen

Verfasst: 16.09.2005, 15:35
von JUSLINE
Vielen Dank für die rasche Beantwortung.

Ihren Ausführungen darf ich aber entnehmen, daß sobald mein Sohn volljährig ist, die Zahlungen direkt an ihn erfolgen können?



Danke!


RE: Unterhaltszahlungen

Verfasst: 16.09.2005, 16:08
von DorisMihokovic
Sobald Ihr Sohn volljaehrig ist, MUESSEN die Zahlungen direkt an ihn gehen.

RE: Unterhaltszahlungen

Verfasst: 16.09.2005, 16:13
von JUSLINE
Danke!