Staatsbürgerschaftsrecht
Verfasst: 25.08.2005, 21:49
Hallo,
ich habe vor 10 Jahren meine Frau in Österreich geheiratet, und bin dann mit ihr ins nicht europäische Ausland ausgewandert.
Was würde sein,wenn ich in 1-2 Jahren mit meiner Frau zurück in die Heimat gehe?Kann sie gleich um die österreichische Staatsbürgerschaft ansuchen(was sie eigentlich noch nicht will,aber ich von Vorteil sehe),oder muss sie erst eine weile gemeldet sein?
Habe gestern folgenden Artikel im Standard gelesen:Spezielle Regelungen gibt es für Ehen. Die Staatsbürgerschaft kann dann verliehen werden...... Dritte Option: Die Ehe ist seit mindestens fünf Jahren aufrecht und der Gatte ist seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen österreichischer Staatsbürger.
Verstehe ich den Artikel richtig,dann kann meine Frau gleich um die Staatsbürgerschaft ansuchen,da wir ja schon ein Jahrzent verheiratet sind?Oder sehe ich das falsch?
Bin für jede Antwort DANKBAR!
ich habe vor 10 Jahren meine Frau in Österreich geheiratet, und bin dann mit ihr ins nicht europäische Ausland ausgewandert.
Was würde sein,wenn ich in 1-2 Jahren mit meiner Frau zurück in die Heimat gehe?Kann sie gleich um die österreichische Staatsbürgerschaft ansuchen(was sie eigentlich noch nicht will,aber ich von Vorteil sehe),oder muss sie erst eine weile gemeldet sein?
Habe gestern folgenden Artikel im Standard gelesen:Spezielle Regelungen gibt es für Ehen. Die Staatsbürgerschaft kann dann verliehen werden...... Dritte Option: Die Ehe ist seit mindestens fünf Jahren aufrecht und der Gatte ist seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen österreichischer Staatsbürger.
Verstehe ich den Artikel richtig,dann kann meine Frau gleich um die Staatsbürgerschaft ansuchen,da wir ja schon ein Jahrzent verheiratet sind?Oder sehe ich das falsch?
Bin für jede Antwort DANKBAR!