Gerechte Regelungen - Haus der Schwiegereltern

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
Antworten
JJ
Beiträge: 1
Registriert: 20.08.2020, 20:05

Gerechte Regelungen - Haus der Schwiegereltern

Beitrag von JJ » 20.08.2020, 22:29

Hallo!

Ich hab hier ein bisschen gelesen, um rauszufinden, was eine gerechte Lösung für alle Beteiligten ist, bevor man Verpflichtungen eingeht, bin mir langsam aber nicht mehr sicher, ob es diese gibt.

Folgende Ausgangssituation:

Mein Freund und ich sind nun über 6 Jahre beisammen und möchten ein gemeinsames Heim schaffen. Die Vorstellungen hier liegen recht nah beisammen. Um dieses Heim in der Stadt, in der er aufgewachsen ist, schaffen zu können, bietet es sich an, das Haus der Schwiegereltern zu übernehmen (es handelt sich bereits um ein Zweiparteienhaus und durch einen kleinen Zubau, wäre es auch problemlos möglich zwei getrennte Wohneinheiten zu schaffen, die für alle die gewünschten Annehmlichkeiten bietet.

Nun stehen wir vor der Frage, wer was wie übernimmt, das alles gerecht bleibt. Ich könnte mich einkaufen, indem ich die Hälfte des aktuellen Werts an die Schwester ausbezahle und mein Freund könnte seinen Teil frühzeitig erben. Mithilfe eines Wohnrechts o.Ä. könnte sichergestellt werden, dass die Schwiegereltern bis zum Ableben im Haus bleiben können, sofern sie das möchten. Ein anderes Szenario wäre, dass die Schwiegereltern bis zum Ableben im Grundbuch bleiben oder das Haus vollständig, ohne dass ich mich einkaufe, an den Sohn übergeben.


An welche Eventualitäten muss man dann denken, die man vorab klären sollte? und was wäre eine gerechte Lösung?


Ich ging immer vom ersten der obigen Szenarios aus, allerdings scheinen das nicht alle so zu sehen. Die Schwiegereltern würden gerne im Grundbuch stehen bleiben, wobei ihnen klar ist, dass das Erbe eigentlich jetzt geregelt werden muss, weil man ja nicht sagen kann, ob man die Schwester in 20 Jahren noch rauszahlen kann oder nicht und mein Partner und ich ja bauliche Änderungen durchführen werden.

Obiges Szenario hat für mich folgende Effekte:
1) Wenn wir verheiratet, aber noch kinderlos sind und es kommt zur Scheidung kann das Haus im Endeffekt erst veräußert werden, wenn die Schwiegereltern gestorben sind und dann verhält es sich so wie bei jedem anderen Scheidungshaus, wenn einer den anderen nicht rauszahlen kann, dann muss es verkauft werden
2) Wir sind verheiratet, es gibt Kinder, es kommt zur Scheidung -> selbes wie oben, oder man denkt an das Haus den Kindern zu überschreiben, je nachdem wie alt sie sind und was die Umstände sind
3) Wir sind verheiratet und mein Mann stirbt -> das Haus geht an mich und falls vorhanden an die Kinder, die Schwiegereltern haben noch immer das Wohnrecht

Da gegenüber steht mir folgendes Horrorszenario:
1) Die Eltern bleiben im Grundbuch, mein Mann stirbt, es gibt vielleicht noch nicht mal Kinder und ich werde dann aus meinem Haus geworfen, weil es dann an seine Schwester geht.
In diesem Fall kaufe ich mich natürlich auch nicht in das Haus ein, sondern er würde seine Schwester gegebenenfalls alleine rauszahlen, aber trotzdem kauft man gemeinsam Möbel, organisiert den Garten usw. und dann steht man vor dem Punkt, wo es heißt: Danke, dass du unsere Schwiegertochter warst, aber es ist jetzt Zeit zu gehen.

Wie werden solche Übergaben normalerweise bzw. am gerechtesten für alle Parteien gehandhabt? Habt ihr vielleicht einen Tipp für uns? Alles was ich möchte, ist ein gemeinsames Zuhause, das sowohl ich als auch mein Partner sein Eigen nennen kann und von dem auch klar ist, dass wenn einer stirbt, der andere der begünstigte ist, weil das ja eigentlich der Wunsch des Partners sein sollte (zumindest meiner Meinung nach). Ich verstehe natürlich, dass die Schwiegereltern den Drang haben ihr Vermögen zu beschützen, aber ich könnte es ja eh nicht einfach so veräußern,....


Danke an alle, die sich die Mühe gemacht haben, meinen Aufsatz zu lesen und mir einen Tipp geben können!

LG JJ



HuberFranz
Beiträge: 6
Registriert: 19.08.2020, 17:06

Re: Gerechte Regelungen - Haus der Schwiegereltern

Beitrag von HuberFranz » 29.08.2020, 02:03

Offen gesagt: wenn deine Schwiegereltern nicht übergeben möchten (an deinen Mann) dann solltest du besser die Finger davon lassen.
Dein Mann kann mit dir ein Testament für die Kinder aufsetzen.
Achtet darauf, dass das ganze Haus übergeben wird. Mit Wohnrecht für die Schwiegereltern.

Falls sie das nicht wollen: FINGER WEG!
Baut woanders! Keine Diskussionen!

Ein riesiger unlösbarer Familienstreit liegt schon hinter uns, glaub mir!

alles2
Beiträge: 3245
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Gerechte Regelungen - Haus der Schwiegereltern

Beitrag von alles2 » 29.08.2020, 19:14

Das war auch mein Bauchgefühl. Wenn man bei einer schriftlichen Vereinbarung akribisch genau auf sämtliche Bedingungen achten müsste, um sich abzusichern, zeugt es eh schon von genügend Konfliktpotential. Es wäre nur eine Kompromisslösung und Streitigkeiten könnten so oder so vorprogrammiert sein. Man könnte später mal draufkommen, dass man mit dem Vertrag nicht einverstanden ist und könnte es dann mit allen (vielleicht sogar auch unredlichen) Mitteln anfechten.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

HuberFranz
Beiträge: 6
Registriert: 19.08.2020, 17:06

Re: Gerechte Regelungen - Haus der Schwiegereltern

Beitrag von HuberFranz » 22.09.2020, 11:30

Ein guter Notar und ein guter Mediator kann vielleicht den Konflikt beenden und Einsicht zeigen.

Lass nur ja die Finger davon wenn die Einsicht lautet: "Seit nur nett zu uns, dann bekommt ihr es eh....". Das endet spätestens bei Pflege mit einem Testament für die Pflegerin, die 5 Tage vor de Tod da war ;-).

Also: Übergabe von einem Top 1 an deinen Mann + Belastungsverbot für die Eltern. Dein Mann kann alles für den Tod regeln. Top 2 mit Vorkaufsrecht zum Tod /jeglichen Eigentumswechsel inkl. Belastungsverbot. Damit wandert das Haus - wenn ihr nach den Tod der Schwiegereltern/Auszug ins Altersheim das wünscht in Eure Hände. Die Schenkung wird von den übrigen Erben so oder so im Todesfall anrechenbar sein (auf den Wert von Top 1). Gut wäre es hier vorab schon Zahlungen zu leisten, um den Familienfrieden zu wahren!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste