Geteiltes Sorgerecht - Kontaktrecht - Informationspflicht

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Papageno
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Geteiltes Sorgerecht - Kontaktrecht - Informationspflicht

Beitrag von Papageno » 15.08.2020, 20:31

Guten Abend,

Ausgangsszenario:

Der KV und ich sind bereit seit 10 1/2 Jahren getrennt (nicht verheiratet gewesen).

Nach anfänglich seitens des KV veranstalteten rund 6-monatigem "Rosenkrieg" hatten wir doch nach und nach eine Basis des gemeinsamen Umgangs gefunden, die für unser Kind schon als "Best-case-Szenario" bezeichnet werden kann. Dazu hat sicher auch beigetragen, dass wir seit rund 9 Jahren das geteilte Sorgerecht für unseren Jungen haben - auf mein Betreiben, nicht, weil der KV mich danach gefragt hätte.

Bis vor rund 4 Jahren war das "Getrennte-Eltern-Kind-Verhältnis" also nahezu optimal zu bezeichnen: freundschaftlich, gemeinsame Feier von Kindergeburtstag und Heilig Abend, offener und konstruktiver Dialog. Bei Abholung und Rückbringung unseres Kindes gab es bei uns immer noch einen Kaffeeplausch / Austausch.

Vor 4 Jahren lernte der KV eine neue Partnerin kennen (zwischenzeitig hatte er seit unserer Trennung zwei andere Beziehungen) und damit änderte sich alles: In einem schleichenden Prozess verringerte sich der Dialog und wechselte zum Monolog. Dergestalt, dass ich mich in den eigenen vier Wänden wie eine unbezahlte Gastwirtin fühlte und als Mutter nurmehr den wöchentlichen Rapport abzuliefern hatte. Das wäre nicht sooo tragisch gewesen, wenn nicht unser Sohn dann doch einmal bemerkt hätte: "Du, Mama, der Papa redet fast nichts mehr mit dir." Beim letzten gemeinsamen Weihnachtsfest vor 4 Jahren, zu dem wir den KV eingeladen hatten, war das Verhalten des KV in Gegenwart unseres Kindes doch eher sehr kränkend und für unseren Sohn ebenfalls spürbar.

Ein paar Wochen später avisierte der KV eine mögliche Einladung zum 70er seiner Mutter. Ich hatte zu seiner Familie in den Jahren seit unserer Trennung nurmehr selten Kontakt, war auch sonst nie zu Feierlichkeiten eingeladen (Etwas, das unser Kind in den ersten Jahren nach der Trennung immer mit Unverständnis aufgenommen hatte und ihm deshalb immer wieder aufs Neue erklärt werden musste, dass das keine persönlichen Gründe hat, sondern einfach so ist.)

Das Verhältnis zur Mutter des KV war immer ein gutes und von daher habe ich mich natürlich gefreut. Beim nächsten Besuch erklärte mir der KV, dass es doch keine Einladung gäbe, weil die Ex-Partnerinnen nicht eingeladen werden. Auch in Ordnung. Insgesamt war die Gesprächssituation so eigenartig, dass ich die veränderte Situation bei den Besuchen des KV im Haus doch gerne klären wollte.

Das Gespräch verlief ruhig, die Aussage seitens des KV war aber eindeutig: Er war an keinem Dialog mehr interessiert. Eine nachvollziehbare Begründung hierfür gab es nicht. Bis heute nicht (Ich denke aber auch nicht, dass seine Partnerin hier Anteil hat: Sie hat unseren Jungen herzlich bei sich aufgenommen, ich weiß ihn gut aufgehoben und aus allem, was ich höre, ist sie eine ausgesprochen nette Frau.)

Für mich war das allerdings der Moment, in dem ich weitere Besuche im Haus bei Abholung und Rückbringung nicht mehr als positiv für unser Kind werten konnte. Dann besser klare Verhältnisse, als vor meinem Kind in den eigenen vier Wänden wie eine Fremde behandelt zu werden. Also habe ich das dem KV genau so erklärt und weiters, auch in Anbetracht des Umstandes, dass wir ja bereits seit Jahren jeder ein eigenes Leben leben, auch zu seiner Familie keinen weiteren, weil ohnehin schon sehr seltenen, Kontakt pflegen möchte. Das war nicht persönlich aufzufassen, aber auch ich habe einen Anspruch darauf, mein Leben so zu gestalten, wie ich es für mich möchte.

Also hieß es Rückkehr zum Ursprünglichen: Abholung und Rückbringung vor dem Haus. Die Erklärung an unseren Jungen: Er hätte ja schon bemerkt, dass es nicht mehr so viel zu sagen gibt und deshalb ist es dann so am einfachsten.

Die Anspannung zwischen dem KV und mir wuchs allerdings zunehmend. Er ließ keine Gelegenheit aus, um zu "giften".

Ein paar Monate später sollte der KV unseren Sohn direkt von der Schule ins Wochenende abholen. Es gab einen Stau auf der Autobahn, unser Junge rief mich an, gab mir Bescheid, dass sein Vater ihn kontaktiert hätte, es würde um einiges länger dauern, bis er da wäre. Da die Schule in einer nicht stark bewohnten Gegend liegt, in der sich gerade ab Freitag Mittag kaum mehr ein Mensch aufhält und sich obendrein mehreren Gerüchten zufolge doch Pädophile in dem Umfeld herumtreiben sollen, wollte ich meinen damals knapp 12jährigen Jungen nicht alleine vor der Schule warten lassen. Also hin. Da wartete unser Kind bereits über eine halbe Stunde. Es dauerte nochmal knapp eine halbe Stunde, bis der KV dann ebenfalls ankam.

Als der KV aus dem Auto stieg und mich sah, war ihm der Ärger schon buchstäblich ins Gesicht geschrieben. Unser Brennthema: Ich bringe und hole unseren Sohn zur und von der Schule. Nach dem Wunsch des KV hätte er schon längst mit dem Bus fahren sollen. Was unser Sohn aber bis heute vehement verweigert. Jedenfalls schrie der KV mich vor unserem Jungen an, was mit der Buskarte wäre und wann unser Sohn nun endlich mit dem Bus fährt. Das hatte zur Folge, dass unser Junge sich zwischen uns schob und seinem Vater sagte: "Das ist eine Sache zwischen meiner Mutter und mir."

Auch hier zog ich die Konsequenzen, denn meines Erachtens geht das gar nicht, dass der KV mich vor unserem Kind anschreit. Egal, wie berechtigt oder unberechtigt. Also schrieb ich ihm, wir mögen bitte zukünftig unsere Kommunikation vor unserem Jungen auf ein "Hallo" und "Auf Wiedersehen" beschränken, bevor nochmal eine Situation wie diese entsteht, die schlussendlich auch auf ihn als KV bei unserem Kind ein schlechtes Licht wirft.

Der KV vertritt die Meinung, dass ich mit meinen Entscheidungen, dass er das Haus nicht mehr betreten soll und dass ich die verbale Kommunikation vor unserem Jungen beschränkt habe, gegen das Wohl unseres Jungen und damit gegen die Wohlverhaltensregel verstoßen hätte. Ich sehe das genau anders herum und bin der Meinung, dass ich hier richtig gehandelt und im Grunde auch hier im Sinne des KV entschieden habe: Jede negativ behaftete Begegnung fördert einfach auch eine negative Haltung in unserem Jungen.

Ich habe einige Male im Verlauf der vergangenen Jahre versucht, den KV doch zu einem klärenden Gespräch zu bewegen, denn es muss ja irgendwie eine Ursache geben, warum sich vor 4 Jahren das Verhältnis, die Einstellung seinerseits so geändert hat. Und es wäre doch wünschenswert gewesen, zumindest wieder auf eine Ebene des normalen, offenen Dialogs zurückzukehren. Dies auch nochmal nach einem Vorfall, in dessen Anschluss unser Sohn zu mir meinte "Mama, ich glaube, der Papa hasst dich."

Aber, es gibt weder diese Vorgeschichte, noch die Vorgeschichte an der Schule. Seine Sicht: Ich habe ihm "Hausverbot" erteilt und Gespräche vor Patrick verweigert, meine dargelegten Gründe werden übergangen, als hätte es sie nicht gegeben - und damit bin ich die Bösartige und sollte mich therapieren lassen.


Hauptthema:

Seither gibt es wiederholt Unstimmigkeiten bei der Handhabung der Besuchswochenenden "Ich muss ihn abholen und bringen - also bestimme auch ich, wann das sein wird." und bei der Urlaubsplanung "Ich stimme mich mit meiner Partnerin, meinen Kollegen, meinem Chef ab - nicht mit dir."

Unser Junge hatte schulisch große Probleme beim Thema Lernen. Zwar zeigte sich der KV äußerst kooperativ und drängend beim Thema Nachhilfe, bei der Bitte, mit unserem Jungen auch an den Wochenenden bei ihm zu lernen, erteilte er mir allerdings den Auftrag, unserem Jungen dann Übungsteil samt Lösungen zukommen zu lassen. Was teilweise nicht möglich war. Ich hätte die Aufgaben dann im Vorfeld selber ausrechnen müssen. Für gewöhnlich gehe ich mit unserem Sohn die Übungen gemeinsam durch und rechne, während er auch rechnet, dann wird verglichen. Prinzipiell hat unser Sohn lt. KV Lernen und Hausübungen in der Zeit von Montag bis Freitag zu erledigen - die Wochenenden sind beim KV prinzipiell nicht zum Lernen da.

Andererseits vertritt der KV die Meinung, dass unser Sohn sich Sachen zum Lernen und Üben mitnehmen kann und ich dann eben, wenn er wieder daheim ist, die Übungen kontrollieren soll. Der KV selbst verweigert, selber Übungen rauszusuchen, direkt mit unserem Sohn zu üben sowie die Kontrolle der Aufgaben und auch mein Angebot, dann eben, wenn es um Zeiten in den Ferien beim KV geht, in denen unser Sohn dann Übungen macht, diese dann eben zeitnah täglich kontrollieren könne - schließlich gibt es ein Handy mit Kamera und Apps, die das Übermitteln der Aufgaben zur Kontrolle ermöglichen. Das wurde abgelehnt bzw. mir vom KV verboten.

Zuletzt nun ging es um die Abholung unseres Sohnes in den Sommerurlaub. Dabei war die erste Station ein Hotel, das nicht einmal 15 Minuten von hier mit dem Auto entfernt liegt.

Als Abholzeit wurde mir ein Zeitrahmen "zwischen Mittag und frühem Nachmittag" genannt, für die Rückbringung dann "abhängig davon, wann du wieder Zuhause bist (bezogen auf meine Arbeitszeit)".

"Zwischen Mittag und frühem Nachmittag" lässt doch eine größere zeitliche Spannbreite offen . Für unseren Jungen heißt das, ab Mittag reisefertig zu sein und nicht zu wissen, ob und wie lange er sich eventuell noch mit etwas anderem beschäftigen kann, bevor er dann abgeholt wird.

Ich schrieb dem KV, dass mir eine Abholung um 14.00 h doch Recht wäre und sich das sicher auch im Hinblick auf die Nähe des Hotels bewerkstelligen ließe, da ich frühestens um 12.45h wieder daheim sein könne und mich doch auch gerne noch ordentlich von unserem Jungen verabschieden möchte. Ja, stimmt, hier habe ich meine eigene Befindlichkeit vorweg gestellt, aber tatsächlich und das schrieb ich auch, wollte ich sicherstellen, dass unser Sohn zumindest noch mit einer Mahlzeit das Haus verlässt, denn er ist auf seine Größe stark untergewichtig und isst nichts, wenn ich nicht im Haus bin. Und ich bot auch an, unseren Sohn dann direkt zum Hotel zu bringen.

Mehr habe ich nicht gebraucht. Es kam der Hinweis, dass es keinen interessiert, ob ich meinen ersten Arbeitstag habe und dass unser Sohn auch ohne meine Anwesenheit das Haus verlassen könne. Er würde ihn entweder eben zwischen Mittag und frühem Nachmittag holen oder ich solle bereits für Sonntag Nachmittag (meinem letzten Urlaubstag mit meinem Jungen, der bereits verplant war) alles richten - er würde ihn dann abholen.

Ich habe meinen Chef am Wochenende kontaktiert und darum gebeten, ob ich eben am Montag doch etwas früher gehen könne, ihm angeboten, am Nachmittag dann ggfs. nochmal ins Büro zu kommen. Glück gehabt.

Dem KV gab ich dementsprechend Info, dass ich ab 12.00h daheim sein werde und ihm ebenfalls mitgeteilt, dass ich mich zukünftig auf derartige Situationen nicht mehr einlassen werde: Konkrete Abhol- und Rückbringungsdaten mit genauer Uhrzeit, unter Berücksichtigung auch meiner Arbeitszeiten.

Die Antwort: "Nein."

Unser Junge geht ab September auf eine weiterführende Schule, hat Motivation und Perspektive und fordert hier meine volle Unterstützung ein. Also liegt es an mir, dafür Sorge zu tragen, dass es gerade auch mit dem KV keine weiteren Konfliktsituationen gibt. Mittlerweile ist allerdings der Punkt erreicht, an dem sich auch meinerseits von einer absolut unüberwindlichen Abneigung gegen den KV sprechen lässt und an dem auch ich meinerseits den Kontakt zwischen ihm und mir gerne auf ein absolutes Minimum reduziert sehen möchte.

Die konkreten Fragen:

1. Habe ich mit meinen Entscheidungen, nämlich den KV aufgrund seines in Anwesenheit unseres Kindes mir gegenüber an den Tag gelegten distanzierten und eben auch demütigenden Verhaltens in meinem und unseres Kindes eigenen Heim, bei Abholung und Rückbringung nicht mehr ins Haus zu lassen sowie weiters der, aufgrund seines verbal-aggressiven Auftritts vor unserem Kind an der Schule, Beschränkung unserer Kommunikation vor unserem Kind gegen die Wohlverhaltensregel verstoßen?

2. Da wir geteiltes Sorgerecht haben:

a) Hat der KV das Recht von mir die Zurverfügungstellung von - über die vorhandenen Unterlagen der Schule hinausgehendem - Übungsmaterial und Lösungen zu fordern bzw. bin ich verpflichtet, selbst Übungsmaterial zur Verfügung zu stellen, es zu besorgen, zu recherchieren, auszudrucken - oder kann unser Sohn umgekehrt von seinem Vater hier mehr eigenen Einsatz erwarten?

b) Hat der KV das Recht, die Kontrolle von Hausübungen und Lernstoff zu verweigern? Hat der KV das Recht hier dann den Kontakt mit der KM hier rein für die virtuelle Überprüfung und Kontrolle von Aufgaben, die der KV selbst nicht betreuen will, zu verbieten?

b) Hat der KV das Recht auf Abholung ungeachtet meiner Arbeitszeiten? Muss ich dem zustimmen, dass unser Sohn von ihm abgeholt wird, wenn ich selbst nicht im Haus bin? Ja, ich gebe zu, dass ich auf gar keinen Fall möchte, dass der KV auch nur eine Gelegenheit bekommt, ohne mein Wissen und ohne meine Zustimmung das Haus zu betreten und ich hier durchaus ein Risiko sehe, dass dies passieren wird.

c) Bis zum vergangenen Jahr fanden Absprachen auch hinsichtlich Terminänderungen bei der Abholung zwischen dem KV und mir noch direkt statt. Das hat er geändert und ich erfahre nur durch unseren Jungen, wenn sich zeitlich etwas ändert. Die Begründung: "Der Junge ist 14 und deshalb kann ich diese Absprachen direkt mit ihm treffen. Es wäre wünschenswert, wenn du ihm hier den Entscheidungsspielraum gibst." Nur, bei allem Verständnis für den KV und für meinen Jungen:

Die Besuchswochenenden verstehe ich tatsächlich auch als "Entlastung des betreuenden Elternteils" und denke, dass ich hier deshalb durchaus ein Mitspracherecht habe, wenn mein Junge freitags um 15.00h abgeholt werden sollte, ich vielleicht dann auch meine Planungen für den Abend habe und mich dann kurzfristig damit konfrontiert sehe, dass der Vater eine Abendveranstaltung hat und deshalb unseren Sohn erst am nächsten Tag abholen will.

Bei einem 2-Wochen-Rhythmus, so denke ich, hat doch gerade der KV jede Option, seine Freizeitplanungen an den Wochenenden mit unserem Sohn so zu gestalten, dass die Abhol- und Rückbringungszeiten dabei durchaus einkalkuliert werden können und vereinbarten Zeiten deshalb nicht umgeschmissen werden müssen.

d) Welche Informationspflichten habe ich bei geteiltem Sorgerecht tatsächlich an den KV?

Bisher habe ich brav über alles und jedes informiert, aber das fällt mir zugegebenermaßen immer schwerer. Nachdem der KV eben auch Sorgerecht hat und, wie er sagt, ohnehin direkt unseren Sohn puncto Schule befragt: Kann ich mich hier zukünftig darauf beschränken, ihn hinsichtlich weiterer Auskünfte direkt an die Schule zu verweisen. Sprich: Dass er bei tatsächlichem Interesse über den schulischen Stand direkt selbst mit den Lehrern Kontakt aufnimmt und eben auch an den Elternsprechtagen teilnimmt?

Kann ich die Kontaktaufnahme mit dem KV darauf beschränken, ihm mitzuteilen, wenn ein WE wg. Krankheit unseres Sohnes gefährdet ist?

Kann ich, da der KV ja nun eine - bisher sonst mögliche und so gehandhabte - Fixierung von Daten und Zeiten verneint, einen Antrag auf Kontaktzeitenregelung einreichen, damit die Zeiten einfach für beide Seiten verbindlich sind und wir auch die Thematik der Urlaubszeiten ein für allemal geklärt bekommen?

e) Ganz wichtig: Welche Rechte hat unser Junge (15 Jahre)?

Es steht für mich außer Frage, dass er, wann immer er es möchte, zu seinem Vater oder zur Großmutter kann. Ich bin dahingehend komplett offen und unterstütze. Aber, wie sieht es für ihn aus, wenn er trotz der Absprache/Vereinbarung der Erwachsenen eben einmal nicht zur Großmutter möchte oder nicht in den Urlaub? Und, nachdem für ihn bald auch die Zeit der Praktika in den Ferienzeiten beginnt: Hat er ein Recht darauf, dass sein Vater zumindest hier Rücksicht auf diesen Umstand bei seinen Urlaubsplanungen nimmt?

Viele Fragen, heikle Situation. Danke daher für Input.



alles2
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Re: Geteiltes Sorgerecht - Kontaktrecht - Informationspflicht

Beitrag von alles2 » 16.08.2020, 00:57

Deine Stichworte im Titel lassen mich vermuten, dass Du bereits gut informiert bist. Dennoch versuche ich mein Glück:

Eine neutrale Beurteilung - beruhend auf den Blickwinkel eines Elternteils - abzugeben, wäre unseriös. Das würde auch ein Gericht nicht machen. Du stellst vorwiegend Fragen, ob der KV das Recht hat, dieses und jenes zu tun. So explizit sind die Verhaltensweisen bei der Betreuung des Kindes aber nicht gesetzlich geregelt. Da geht es mehr um wesentliche Entscheidungen wie Wohnort, Gesundheitsbehandlung, Schule und Ausbildung. Alles rund um das Kindeswohl kann zur Entziehung der Obsorge führen. Alle im Verhältnis dazu "banalen" Divergenzen müsst Ihr schon unter Euch klären. Fehlt bei gewissen Angelegenheiten die Einigkeit und wird daher das alleinige Sorgerecht angestrebt, wäre das schon an das Gericht heranzutragen. Der Richter wird die Meinungen beider Seiten anhören und Euch dann schon sagen, wer welche Pflichten zu erfüllen hätte. Dann kann nach einer Beobachtungszeit von einem halben Jahr über weitere Maßnahmen entschieden werden.

Du darfst eben auch nicht vergessen, dass die Lebensumstände zum Zeitpunkt der Beantragung und Bestätigung der gemeinsamen Obsorge andere gewesen sein dürften als heute. Wenn es objektiv nun mehr einen negativen Einfluss auf das Kindeswohl hat, darf ruhig auch die "Rückabwicklung" in Erwägung gezogen werden. Wenn beide Elternteile nicht mehr miteinander reden, wäre das noch zu wenig. Denn für die Erziehung des Kindes wird die aktive Teilhabe einer kompletten Familie vorgezogen. Was anderes wäre es, wenn man schlecht über den anderen redet, um das Kind entsprechend zu beeinflussen. Über wesentliche Änderungen in den zuvor genannten Bereichen muss hingegen sehr wohl kommuniziert werden (Informationspflicht).

Ab 14 Jahren obliegt es in erster Linie dem Kind, zu wem es den familiären Kontakt aufrechterhalten und bei wen es wohnen möchte! Das müsste dann vom Gericht berücksichtigt werden.
Zuletzt geändert von alles2 am 15.09.2021, 12:49, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Papageno
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Re: Geteiltes Sorgerecht - Kontaktrecht - Informationspflicht

Beitrag von Papageno » 16.08.2020, 10:28

Hallo alles2!

Danke für dein Feedback. Um es zu konkretisieren: Es geht vorrangig um das Erreichen einer fairen Kontaktzeitenregelung. Es ist mir nicht daran gelegen, wieder die alleinige Obsorge zu beantragen, da ich dass für mein Kind als nicht förderlich ansehe.

Auch wenn ich selbst, nach regelmäßig in den Mitteilungen an mich erfolgenden Angriffen und Beleidigungen seitens des KV, wirklich nicht mehr von einer persönlich positiven Haltung ihm gegenüber sprechen kann. Selbst der freundlichste Hund wird irgendwann einmal bissig, wenn man ihn permanent mies behandelt. Aber, das hat ja nichts zur Sache zu tun: Für mein Kind lächle ich meinetwegen auch.

Der "Hass" des KV dürfte prinzipiell auf meiner Entscheidung fußen, das Abholen und Rückbringung des Kindes nurmehr an und bis zur Haustür erfolgen und dass wir uns im persönlichen Kontakt (der schon sicher bald drei Jahren nicht mehr stattgefunden hat) eben nurmehr grüßen, um lautstarken Angriffen des KV gar nicht erst Raum zu geben. Diese beiden Entscheidungen legt mir der KV eben als Verstoß gegen die Wohlverhaltensregel aus, dabei hatte ich eben das Wohlergehen unseres Kindes im Auge, aber nun bin ich hier wirklich verunsichert.

Allerdings bin ich auf Erläuterungen zur Novelle von 2013 gestoßen und, wenn ich das so richtig verstanden habe, schaut es eben seither wie folgt aus:

- Der nicht betreuende Elternteil hat das Kontaktrecht bzw. die Kontaktpflicht sowie weiters das Urlaubsrecht

- Der gängige Intervall für die Besuchswochenenden: alle 14 Tage

- Der gängige Zeitraum des Urlaubs: 14 Tage

- Der kontaktberechtigte Elternteil hat auch das Recht auf Kontakt zwischen den Besuchswochenenden

- Der kontaktberechtigte Elternteil hat weiters das Recht auf Kontakt auch via z.B. Skype



Diese Rechte dienen der Elternteil-Kind-Bindung und sind auf jeden Fall zu fördern.

ABER:

Seit 2013 sieht der Gesetzgeber hier vor, dass die Kontaktzeiten und hier gerade auch mit Fokus auf die Besuchswochenenden NICHT reine "Spaß-Wochenenden" sein sollen, sondern nimmt hier den nicht betreuenden Elternteil in die Pflicht, Anteil am Alltag des Kindes zu nehmen und damit den betreuenden Elternteil in dieser Zeit zu entlasten. Das beinhaltet ebenfalls die Verpflichtung, die Erledigung der anstehenden Hausaufgaben des Kindes zu betreuen und zu kontrollieren, Veranlagungen und Interessen des Kindes zu fördern. Sprich: In dieser Zeit voll und ganz den Part zu übernehmen, den sonst der betreuende Elternteil übernimmt.

Es ist richtig, dass das mündige Kind selbst darüber entscheiden kann, ob und wann es zum nicht betreuenden Elternteil möchte. Hier sind die Elternteile angehalten, ihre eigenen Planungen hintan zu stellen.

DENN:

Das Gesetz sieht vor und es wird dazu angehalten, dass Elternteile eine einvernehmliche Kontaktzeitenregelung treffen. Egal wie sie persönlich zueinander stehen. Im Vordergrund steht dabei das Kindeswohl. Zu berücksichtigen sind hierbei die Wünsche und Möglichkeiten aller Beteiligten: Die des Kindes, des nicht betreuenden Elternteils und des betreuenden Elternteils. UND: Es sind dabei ebenfalls die Arbeitszeiten aller Beteiligten zu berücksichtigen. Das Gericht hat in jeder Lage des Verfahrens die Beteiligten dazu anzuhalten, zu einer einvernehmlichen Regelung zu kommen und kann hierzu auch z.B. den Besuch einer Elternberatung verfügen. Ist keine Einigung zu erzielen, dann trifft die Entscheidung das Gericht.

Die vereinbarte Kontaktregelung sollte verbindlich gehandhabt werden, ist es allerdings tatsächlich, wenn ich das so richtig verstanden habe, nur, wenn gerichtlich bestätigt und festgehalten. Dann allerdings werden Verstöße gegen die Einhaltung der Kontaktregelungszeiten auch entsprechend abgestraft. Egal, welche Partei dagegen verstößt. Dabei hat der nichtbetreuende Elternteil die Pflicht, für die pünktliche Abholung und Rückbringung des Kindes Sorge zu tragen. Lediglich bei sehr großen Entfernungen ist auch der betreuende Elternteil verpflichtet, das Kind einen Teil des Weges zu bringen oder zu holen.


Hm. Bei der Kontaktzeitenregelung unter Berücksichtigung der Wünsche des Kindes verstehe ich das aktuell so, dass prinzipiell eine verbindliche und einvernehmliche Kontaktzeitenregelung zu treffen ist, an die auf jeden Fall die Elternteile gebunden sind, das Kind aber jedenfalls zu jeder Zeit die Möglichkeit hat, von sich aus Kontakttermine zu verschieben oder abzusagen bzw. auch an den Wochenenden mit dem betreuenden Elternteil frei entscheiden zu können, wenn es dann doch lieber einen Tag oder das ganze WE beim nicht betreuenden Elternteil verbringt. Ich verstehe diese Entscheidungsfreiheit so, dass Terminänderungen der Elternteile mit allen Beteiligten abzustimmen sind, Terminänderungen durch das Kind aber Entscheidungen sind, die die Elternteile eben so zu akzeptieren haben. Die Frage ist jetzt natürlich: Sehe ich das nun richtig - oder doch verkehrt?

Danke und LG

alles2
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Re: Geteiltes Sorgerecht - Kontaktrecht - Informationspflicht

Beitrag von alles2 » 16.08.2020, 15:52

Nur damit ich nicht missverstanden werde...wollte hier niemanden zu einem alleinigen Sorgerecht bewegen, sondern vermittelt haben, dass bei ständig fehlendem Konsens die gemeinsame Obsorge über kurz oder lang auch nicht wirklich Sinn macht. Mit dem Kontaktrecht hat das nichts zu tun. Denn den hat man so oder so.

Und wenn der KV dahingehend sich nicht wirklich Mühe gibt, ist in Zweifel zu ziehen, ob er überhaupt das Kontaktrecht in dem ihm zustehenden Ausmaß in Anspruch nehmen möchte. Unstimmigkeiten beim Umgangs-bzw. Kontaktrecht sind auch nicht unbedingt förderlich für das Kind, welches umgekehrt auch ein Recht darauf hat! In dem Fall hat der KV sehr wohl im Sinne des Kindeswohls den Kontaktpflicht. Gestaltet es sich als problematisch, kann vom Gericht bei fehlender einvernehmlicher Besuchsrechtsregelung und Verletzung von gerichtlich festgelegten Besuchszeiten eine Besuchsbegleitung eingeschaltet werden. Vielleicht sollte man das dem KV vor Augen führen, damit er sich eventuell nicht mehr so anstellt.

Eine gravierende Verletzung der Wohlverhaltensklausel, unter die auch die Unterbindung des Kontaktes zum anderen Elternteil fällt, kann ich sowieso nicht erkennen. Und wenn, würde es im familienrechtlichen Rahmen höchstens zum Entzug des Kontaktrechtes führen. Ist der KV unmotiviert, frustriert oder überfordert, wäre es ihm eh recht. Liegt ihm was an seinem Sohn, würde es ihn wachrütteln.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

bergfan
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Re: Geteiltes Sorgerecht - Kontaktrecht - Informationspflicht

Beitrag von bergfan » 18.08.2020, 14:18

Naja, es ist zweimal laut geworden zwischen Euch.
Ich verstehe deine Einstellung dazu aber für das Gericht ist das nichts im Vergleich zu wirklichen Konflikten.

Dazu kommt, dass das Alter des Sohnes bis so eine Kontaktregelung dann festgelegt ist noch näher beim 18. Lebensjahr ist.

Ich verstehe aber auch den KV, dass er einen Teenager abholen können möchte auch ohne das seine Mutter zuhause ist. Der Sohn ist ja alt genug. Die Befürchtung, dass er ins Haus geht ohne das er es schon getan hat hilft nicht.

Zum Kontaktrecht:

Während man sein Kontaktrecht (mehr oder weniger gut) vor Gericht durchsetzen kann ist es umgekehrt nicht so (egal was in den Texten steht). Kommt der KV nicht mehr um seinen Sohn abzuholen kannst du kaum was dagegen unternehmen. Das sollte die bewusst sein.

Ich würde dir raten über den KV nachzudenken. Es ist ja lange gut gelaufen. Gäbe es eine Chance ihn beim nächsten Mal auf einen Kaffee einzuladen mit dem Versuch das ganze wieder freundlich zu gestalten? Ob das Sinn macht kannst nur du selbst wissen/entscheiden. Es wäre auf jeden Fall WIN-WIN für alle.

Es ist auch so, dass Teenager sehr häufig den Kontakt zum Elternteil verlieren bei dem sie nicht wohnen. Diese Gefahr würde ich mir vor Augen führen. Wie gesagt, vielleicht kannst du das ganze wieder auf eine freundliche Ebene bringen.

Papageno
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Re: Geteiltes Sorgerecht - Kontaktrecht - Informationspflicht

Beitrag von Papageno » 20.08.2020, 17:06

Hallo alles2, hallo bergfan,

herzlichen Dank für eure Antworten. Da ich den gerichtlichen Weg nun gerade auch wegen meinem Jungen nicht gehen möchte und vor allem auch vorab klären wollte, wo ich Fehlentscheidungen getroffen haben könnte (Hier ist es eine Selbstverständlichkeit für mich, dementsprechend auch dazu zu stehen und zu versuchen, von meiner Seite aus "das Ruder noch herumzureißen"), war ich zwischenzeitlich bei einer Familienberatung.

Nach Darstellung der Sachverhalte, auch unter Vorlage der entsprechenden Korrespondenz, kam allerdings auch die Psychologin zu einer ähnlichen Ansicht, wie du, alles2. Ich war dabei bemüht, die entsprechenden Situationen genau dem Ablauf nach wiederzugeben, denn es geht mir selbst um eine möglichst objektive Beratung und die geht eben nur, wenn alle Details bekannt gegeben werden.

Lieber bergfan, ich bin eine absolute Verfechterin von friedvollen Lösungen. Vor allem von für alle Beteiligten fairen Lösungen. Und, ja, ich wäre da ganz deiner Meinung, wenn es sich nur um "zweimal laut geworden" handeln würde. Tatsächlich ist es aber so, dass der KV keinen sich bietenden Grund verstreichen lässt, ohne ihn zu nutzen, um mich nunmehr auf schriftlichem Wege zu beschimpfen, beleidigen, mir Bösartigkeit oder Inkompetenz zu unterstellen oder aber mich einfach nur zu verspotten. Es ist unheimlich schwierig, Themen wirklich konstruktiv mit ihm zu lösen. Hat es bisher Probleme bei den Wochenenden, der Urlaubsplanung oder Planung der Weihnachtsferien gegeben, habe ich jedesmal, wenn er mit meiner "Rechnung" nicht zufrieden war, nachjustiert, bin ihm entgegengekommen und habe für das nächste Mal dann versucht, gleich im Vorfeld auf seine Wünsche, jeweils basierend auf den Vorerfahrungen, einzugehen. Es ist vollkommen egal: Es wird von ihm immer ein Haar in der Suppe gefunden. Hinsichtlich Sommerferien hat er mich bisher immer "überfahren" und vor vollendete Tatsachen gestellt "Ich hab nur da Zeit, wenn XXXX dann nicht kann, dann tut es mir leid, weil er dann nicht mit uns verreisen kann." Ohne jegliche Rücksicht darauf, wie ich selbst Urlaub nehmen kann. Natürlich will ich meinem Jungen dann auch keine Reise vorenthalten, die ich ihm selbst nicht bieten kann. Aber nun geht es an die weiterführende Schule und ich möchte und muss für mein Kind schauen, dass Ruhe einkehrt, alle Dinge, die den Alltag hier belasten könnten, aus dem Weg räumen. Der Junge hat ein Ziel und möchte, dass ich ihn bei der Erreichung desselben unterstütze.

Es stellte sich für mich jetzt sogar heraus, dass mir der KV wegen einiger Themen hier die Hölle heiß gemacht hat, die er zwar als Wunsch an mich jederzeit herantragen konnte, tatsächlich aber keinerlei Recht hatte, hier einen Anspruch zu erheben oder mich zu zwingen, dem Folge zu leisten, sondern hätte es vielmehr ihm oblegen, dies dann mit unserem Sohn an den Wochenenden bei ihm zu machen und sich darum zu kümmern. Er hat sozusagen mir Auftrag gegeben und Verantwortung rückübertragen. Hier kommentierte auch die Psychologin, dass sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit der geteilten Obsorge stellt.

Ja, wäre schön, wenn das mit einer Plauderei bei einer Tasse Kaffee zu klären wäre. In den vergangenen Jahren habe ich auch das versucht. Aber, "Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt" ...

Meine Erleichterung nach dem Gespräch ist jetzt jedenfalls, dass ich weiß, dass meine Entscheidungen als durchaus nachvollziehbar und legitim und durchaus zum Wohl meines Kindes gefallen sind. Und das ist das, was für mich gerade eben am meisten zählt.

Lieben Gruß
Papageno

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