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scheidung haftung unterhalt

Verfasst: 08.06.2005, 08:29
von JUSLINE
bin seit 1 jahr verheiratet.mein mann apotheker,56 jahre.ich bei ihm angestellte apothekerin,50 jahre.habe ich anspruch auf unterhalt bei einer scheidung ?sollte sein betrieb in konkurs gehen,inwieweit hafte ich nur allein durch die tatsache,bei ihm angestellt zu sein.ich werde wohl mit 50 nur schwer eine stelle bekommen


RE: scheidung haftung unterhalt

Verfasst: 09.06.2005, 11:00
von DorisMihokovic
Wenn Sie nicht als Geschaeftsfuehrerin angestellt sind, haften Sie fuer die Schulden Ihres Mannes (Dienstgebers) in keinem Fall.

RE: scheidung haftung unterhalt

Verfasst: 09.06.2005, 11:04
von DorisMihokovic
Was den Unterhalt betrifft, muessten die genaueren Umstaende bekannt sein. Haben Sie Ihren frueheren Job fuer Ihren Ehemann aufgegeben? Wen trifft das ueberwiegende Verschulden am Scheitern der Ehe? Normalerweise wird dann auch noch die Dauer der Ehe sowie ob bzw. wieviele gemeinsame Kinder vorhanden sind bzw. auch wie alt diese sind, eine Rolle spielen. Da Sie jedoch erst 1 Jahr verheiratet und 50 Jahre alt sind, gehe ich davon aus, dass aus Ihrer Ehe keine gemeinsamen Kinder hervorgegangen sind. Ihre Chancen auf (insbes. Ihren bisherigen Lebensstandard zur Gaenze deckenden) Unterhalt sind m. E. auesserst gering.

RE: scheidung haftung unterhalt

Verfasst: 09.06.2005, 13:31
von JUSLINE
danke alles klar