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Scheidung nach 15 Jahren Trnnung sinvoll?

Verfasst: 06.05.2005, 20:50
von JUSLINE
Hallo an alle,



Ich bin seit über 15 Jahren getrennt lebend, wir zahlten gegenseitig keinen Unterhalt, ich verzichtete auf Unterhalt für drei Kinder( sind jetzt Erwachsen), und er auf Unterhalt von mir.

Ich bin voll Berufstätig und er,arbeitet nur hin und wieder.

Lebe mit meinem neuen Partner auch schon sehr lange zusammen, wir hatten auch mal vor zu heiraten. Aber den Gedanken haben wir wieder fallen lassen, da man uns damals sagte ich würde bei einer Scheidung Trennungsunterhalt für meinen getrennt lebenden Mann nach zahlen müssen.Und wo möglich auch nach einer Scheidung an ihn Unterhalt zahlen müssen.

Nun erzählte mir eine Bekannte, sie hätte gehört, wenn Partner so lange getrennt leben und gegenseitig keinen Unterhalt in Anspruch genommen haben, dann haben beide dies <geduldet> und keiner hätte bei einer Scheidung Anspruch mehr auf Unterhalt.

Stimmt das, dann könnte ich eventuell doch wieder heiraten?



Vielleicht hat von euch jemand einen Tip oder weiß darüber bescheid.



Daaaaaanke

Gruß


RE: Scheidung nach 15 Jahren Trnnung sinvoll?

Verfasst: 14.05.2005, 20:05
von DorisMihokovic
Zunaechst einmal 2 Fragen: leben Sie in Oesterreich oder in Deutschland? Was verstehen Sie unter "Trennungsunterhalt"?



Solange Sie verheiratet sind, haben Sie, aber auch Ihr Noch-Ehepartner aufgrund der ehelichen Beistandspflicht ggfs. Unterhaltsanspruch - v.a. in Notlagen, nach einer Scheidung nur dann, wenn dies im Scheidungsurteil/-vergleich vorgesehen ist.

M. E. erlischt dieser Anspruch (waehrend der Ehe) nicht automatisch, wenn "voruebergehend" darauf verzichtet worden ist.