Trennung einer Lebensgemeinschaft
Verfasst: 27.04.2005, 09:34
Hallo, was kann ein Ex-Partner einer Lebensgemeinschaft fordern, wenn beide noch im selben Reihenhaus wohnen, das eigentlich noch der Genossenschaft gehört, u beide eigentlich nur nutzungsberechtigt sind (das bereits mehr als 10 Jahre)!? Die Einrichtung, Kredite, laufendenen Zahlungen sind nur von einem der beiden bezahlt worden. Kann rechtlich gesehen eine Ablöse bei Auszug gefordert werden, obwohl nichts von dem einen, der ausziehen soll, investiert worden ist? Kann eine Frist gesetzt werden bezüglich Auszug bzw muss derjenige der auszieht vorher vom Nutzungsvertrag zurücktreten? Was wenn sich derjenige, der keine Zahlungen tätigte, weigert auszuziehen?