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Unterhalt für Kinder

Verfasst: 27.04.2005, 09:02
von JUSLINE
Folgende Situation:



1. Meine Lebensgefährtin ist seit ca. 6 Jahren geschieden.



2. Zwei Kinder (15 + 16 Jahre) - Sorgerecht hat der Vater



3. Vater fordert nun Unterhaltszahlungen für die Kinder - bis dato keine Zahlungen der Mutter an den Vater



4. Die Kinder sind zur Hälfte der Zeit (jede Woche wechselnd) bei der Mutter bzw. beim Vater



Dazu die Fragen:



1. Kann der Unterhalt nachträglich für die letzten 6 Jahre gefordert werden?



2. Mindert die Zeit, bei der die Kinder bei der Mutter sind (1/2 der Zeit) die Höhe der Unterhaltszahlungen?



3. Mindern Familienbeihilfe und Kindergeld (die der Vater bezieht) die Höhe der Unterhaltszahlungen?



4. Kann gemeinsames Sorgerecht ohne Einverständnis des Vaters beantragt werden?



5. Wird mein Einkommen (ich bin mit der Mutter nicht verheiratet) bei der Berechnung des Unterhaltes berücksichtigt - meine Lebensgefährtin verdient nur ca. 950,-- netto pro Monat (Existensminimum?)?



Danke für alle Antworten!!!

mfg RT