rausschmiss aus der wohnung

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

rausschmiss aus der wohnung

Beitrag von JUSLINE » 23.04.2005, 13:04

hallo mein problem ist folgendes

nach 10 jähriger ehe hat meine frau mich (zum wiederholten mal )einfach aus der wohnung geworfen das heisst im klartext sie hat einfach die schlösser ausgetauscht und lässt mich nicht mehr rein darf sie das so einfach??

des weiteren versucht sie den kontackt mit meiner mitlerweile 8 jährigen tochter zu unterbinden oder zu zerstören d.h. wenn ich anrufe ist keiner da oder nicht zu sprechen .ich dachte erst es sei wieder mal nur eine vase von ihr und habe keine rechtlichen schritte eingeleitet jetzt bekomme ich einen brief von ihrem anwalt in dem sie unterhalt für sich und meine tochterverlangt ich ver diene 940€ brutto und sie hat mich mit nichts auf die strasse gesetzt und mir nicht einmal meine persöhnlichen sachen wie damals im februar meine warme witerkleidung ! sie hat mir nur ein wenig unterwäsche und ein paar sommersachen über meine mutter zukommen lassen

hab ich jetzt irgendwelche rechts ansprüche verwirkt weil ich so lange gewartet habe was kann und sollte ich tun

das ist meine frage

über einen rat würde ich mich sehr freuen

ach so ich bin aus deutschland und weiss nicht genau ob das östereichsche rechtssystem ähnlich ist aber vieleicht bekomme ich ja ratschläge

danke und liebe grüsse jörg






DorisMihokovic
Beiträge: 716
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: rausschmiss aus der wohnung

Beitrag von DorisMihokovic » 23.04.2005, 16:45

Da die deutsche Rechtslage sich in manchen Punkten von der oesterreichischen unterscheidet, sollten Sie Ihr Anliegen besser im deutschen Jusline-Forum unter www.jusline.de posten. In der Tat haetten Sie nicht so lange zuwarten sollen. In Oesterreich muss naemlich binnen 30 Tagen ab Kenntnis die Besitzstoerungsklage erhoben werden. Es sollte allerdings noch andere Moeglichkeiten geben. Leider kenne ich die deutsche Gesetzeslage nicht. Moeglicherweise gibt es in Deutschland Maennerberatungsstellen. Wenn ja, sollten Sie sich an eine solche wenden.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 24 Gäste