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Verfügungsberichtigung

Verfasst: 01.07.2020, 11:59
von mani191@gmail.com
Ein Ehepaar lebt getrennt und besitzt ein Haus, woran Gatte und Gattin zu je 50% Eigentümer sind. Das Haus steht leer, da beide Personen derzeit an ihrem Zweitwohnsitz leben. Der Mann erstellt einem Makler einen Alleinvermittlervertrag mit 1 Jahr Befristung und beauftragt ihn somit das Haus zwecks Verkauf zu inserieren, gibt ihm auch einen Hausschlüssel zwecks Besichtigungen, ohne die Frau zu informieren und ihre Zustimmung zu holen. Die Frau erfährt einige Tage später von der Sache und teilt dem Makler mit, dass der Auftrag ohne ihr Wissen erstellt wurde und somit ungültig ist. Der Makler besteht jedoch darauf, der Mann dürfte wohl den Auftrag erteilen, da er verfügungsberichtigt ist. Auf dem Auftragsformular sind die Daten der Frau ausgefüllt.
Ist nun der Auftrag gültig? Darf der Makler Aufwendungen in Rechnung stellen, falls man aus dem Vertrag aussteigt? Müsste der Makler überprüfen ob es eine zweite Eigentümerin gibt?
Bitte um eure Hilfe und Danke im Voraus!