Alimentserhöhung

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Conny.s.
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Alimentserhöhung

Beitrag von Conny.s. » 19.06.2020, 15:29

Hallo!
Ich habe eine Frage zur Erhöhung der Alimente für meine Kinder, die mein Ex-Mann bezahlen muss.

Ausgangssituation: meine Kinder sind 10 und 12 Jahre alt, ich bekomme seit unserer Scheidung vor 5 Jahren insgesamt 578 Euro Alimente pro Monat für beide Kinder. Ich habe längere Zeit von einer Erhöhung abgesehen, weil mir ein gutes Auskommen mit dem Vater wichtiger war. Aber leider ist dies nicht möglich.
Vor fast drei Jahren wurde er erneut Vater. Dieses Kind wohnt mit ihm im Haushalt, ob er dafür Alimente bezahlt, weiß ich nicht.

Mein Ex-Mann hat sich vor ca. einem Jahr selbstständig gemacht. Über sein angemeldetes Gewerbe arbeitet er aber nur minimal, alles andere macht er 'schwarz'. Er arbeitet mehr oder weniger Tag und Nacht. Um die Kinder kümmert er sich überhaupt nicht. Selbst wenn sie jedes zweite Wochenende bei ihm sind, ist er nicht da, weil er arbeitet.

Nun meine Fragen:
Kann es sein, dass sich die Höhe der Alimente von 578 Euro wegen seines wahrscheinlich sehr geringen offiziellen Einkommens noch verringert, wenn ich neu ansuche? Ich habe von einem Mindestsatz gelesen, dieser wäre höher als der Betrag, den ich bekomme. Aber gilt dieser auch für Selbstständige?

Hat dieses weitere Kind, das er bekommen hat, Auswirkungen auf die Höhe meiner Alimente?

Was muss ich bei einem Ansuchen um Erhöhung noch beachten? Könnte dies negative Auswirkungen haben, außer, dass er sich darüber aufregen wird?

Ich wäre für hilfreiche Antworten sehr dankbar.

Herzliche Grüße,
Conny



Experte
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Registriert: 19.01.2010, 08:05

Re: Alimentserhöhung

Beitrag von Experte » 19.06.2020, 17:20

Guten Tag,

ein kompetenter Gutachter würde versuchen, auch allfällige „Schwarzeinkünfte“ zu ermitteln.

Es gibt ein sogenanntes Unterhaltsexistenzminimum. Sofern die offiziellen und inoffiziellen Einkünfte insgesamt sehr gering sind, kann es sein, dass sich der Unterhalt verringert. Allerdings gilt bei Selbstständigen auch der Anspannungsgrundsatz, das heißt Selbstständige haben nach Kräften zu versuchen, ein entsprechendes Einkommen zu erzielen. Stellt sich heraus, dass der Unterhaltspflichtige weniger verdient, als er bei entsprechenden Anstrengungen verdienen könnte, dann wird der Unterhaltsbemessung ein theoretisch mögliches selbstständiges oder unselbstständiges Einkommen zugrundegelegt. Eine „Unterhaltsflucht“ soll dadurch unterbunden werden.

Wenn der Unterhaltspflichtige für ein weiteres Kind sorgepflichtig ist, hat das selbstverständlich Auswirkungen auf den Unterhaltsanspruch (etwas vereinfacht ausgedrückt verringert sich der Anspruch bei einem weiteren Kind unter 10 Jahren um 1% des Einkommens des Unterhaltspflichtigen).

Viele Grüße

Conny.s.
Beiträge: 2
Registriert: 19.06.2020, 15:07

Re: Alimentserhöhung

Beitrag von Conny.s. » 19.06.2020, 18:41

Vielen Dank für die rasche Antwort!

Herzliche Grüße, Conny

bergfan
Beiträge: 82
Registriert: 15.11.2018, 15:11

Re: Alimentserhöhung

Beitrag von bergfan » 22.06.2020, 15:21

Hat Ihr Ex seinen Job gekündigt oder einvernehmlich aufgelöst kann er die Alimente nicht kürzen.
Dann ist es sein Risiko weil er eben selbständig geworden ist und in Kauf genommen hat sein voriges Einkommen zu verlieren.

Wurde er gekündigt und ist selbstständig geworden, dann kann er nichts dafür und es wird eher schwierig für Sie.

Schwarzarbeit nachweisen ist sehr schwierig.

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