Unterhalt Kinder bei Selbstständigkeit des KV

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
Antworten
g.juergen
Beiträge: 13
Registriert: 14.05.2009, 21:15

Unterhalt Kinder bei Selbstständigkeit des KV

Beitrag von g.juergen » 15.06.2020, 08:49

Sehr geehrte Jusline Gemeinde,

ich habe eine Frage bezüglich dem Kindesunterhalt bei selbstständiger Tätigkeit und eigener Firma des KV (Kindsvaters).

Bei der einvernehmlichen Scheidung vor 6 Jahren wurde auf Basis vom KV angegeben „Gehaltes“ aus seiner selbstständigen Tätigkeit in seiner eigenen Firma der Kindesunterhalt bei Gericht festgelegt und auch bis jetzt bezahlt.

Jetzt nach 6 Jahren haben sich die Bedürfnisse und Aufwände der Kinder verändert. Zusätzlich hat es in den letzten Jahren keine Anpassungen bezüglich des Alters der Kinder gegeben und auch keine Wertanpassung des Unterhaltes.

Nach ersten Informationen des Sachbearbeiters bei Gericht kann dieser Unterhalt nur einvernehmlich geändert werden.

Wenn bei einem einvernehmlichen Termin bei Gericht mit der KM (Kindesmutter) der KV auf die Unterhaltshöhe lt. Scheidungsvertrag weiter besteht ist dieser auch weiterhin so gültig.

Laut dem Informationsgespräch mit dem Sachbearbeiter bei Gericht gibt es nur einen Weg die Unterhaltshöhe neu zu definieren, die KM muss ein Gutachten erstellen lassen in dem die aktuelle finanzielle Lage des KV bewertet wird (Bilanz, Gehalt, Prämien, Sonderzahlungen, etc.). Wenn dieses Gutachten auf mehr „Gehalt“ schließen lässt als vor 6 Jahren im Scheidungsvertrag festgelegt wurde kann auch der Unterhalt für die Kinder angepasst werden. Wenn das Gutachten weniger „Gehalt“ als vor 6 Jahren ergibt wird der Unterhalt nach unten angepasst.

Meinen Fragen dazu:

Ist die Information von dem Sachbearbeiter bei Gericht so richtig?
Muss die KM das Gutachten in Auftrag geben und auch für dieses bezahlen? (Im Angestelltenverhältnis würde wahrscheinlich das Gericht mit einem Jahreslohnzettel des KV eine neue Bewertung durchführen)
Wer führt ein Gutachten zur finanziellen Bewertung des KV durch und wie hoch sind die Kosten?

Ich bedanke mich vorab für konstruktive Antworten und verbleibe,

beste Grüße



Experte
Beiträge: 36
Registriert: 19.01.2010, 08:05

Re: Unterhalt Kinder bei Selbstständigkeit des KV

Beitrag von Experte » 15.06.2020, 09:35

Guten Tag,

richtig, bei einer Änderung der Umstände kann eine Änderung der damaligen Vereinbarung beantragt werden (sog. Umstandsklausel).

Wenn der KV selbstständig ist, wird das Gericht daraufhin in der Regel ein Gutachten in Auftrag geben.

Wenn die Einholung des Gutachtens gerechtfertigt ist (sich das Einkommen des KV geändert hat), wird der KV zur Kostentragung herangezogen. Ich bin selbst in diesem Bereich tätig und meines Erachtens ist die Aktualisierung auf Basis eines Gutachtens nach sechs Jahren jedenfalls gerechtfertigt.

Viele Grüße

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 18 Gäste