Wohnrecht der Stieftochter in der Ehewohnung

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Martina123
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Wohnrecht der Stieftochter in der Ehewohnung

Beitrag von Martina123 » 14.06.2020, 20:21

Meinem Mann gehört unsere gemeinsame "Ehewohnung". Während aufrechter Ehe hat man als Ehefrau ein Wohnrecht samt den eigenen minderjährigen nicht gemeinsamen Kindern. Kann mein Ehemann ohne mein Einverständnis mein Kind, sobald es volljährig ist aus unserer Ehewohnung raushauen? Oder bräuchte er dafür meine Zustimmung?



alles2
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Re: Wohnrecht der Stieftochter in der Ehewohnung

Beitrag von alles2 » 14.06.2020, 22:18

Das Kriterium ist in dem Fall, ob das Kind für den Unterhalt aufkommen kann. Mehr dazu hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=15392

Soll heißen, solange Du noch unterhaltspflichtig bist, darf das Kind nicht auf die Straße gesetzt werden. Sollte dem so sein und man sich vom Kind trennen möchte, sollte man sich über sein alternatives Dach über dem Kopf kümmern, welches sie auch finanziell erhalten kann.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Martina123
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Re: Wohnrecht der Stieftochter in der Ehewohnung

Beitrag von Martina123 » 14.06.2020, 22:49

Danke mal für die Antwort, aber unterhaltspflichtig wäre ja ich und nicht mein Ehemann, dem die Wohnung gehört und dessen Kind es nicht ist. Die Frage ist ja, ob der Ehemann mein Kind "raushauen" kann.

alles2
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Re: Wohnrecht der Stieftochter in der Ehewohnung

Beitrag von alles2 » 14.06.2020, 23:16

Ich habe Dich schon verstanden und in dieser Annahme verfasste ich auch die Zeilen. Daher formuliere ich es mal anders...Dein Mann kann Deine Tochter nicht einfach so raushauen, solange sie nicht selbsterhaltungsfähig wäre. Natürlich wäre es was anderes, wenn Du den Unterhalt der Tochter außerhalb der eigenen vier Wände zahlen kannst. Nur ob das so eine gute Idee ist und es dafürstehen würde, weiß ich nicht so recht, zumal das Euren gemeinsamen Finanztopf für den Lebensalltag belasten könnte. Daher wäre es nicht schlecht, wenn Du ihm vor Augen führen könntest, mit welch finanziellen Einschnitten das verbunden wäre. Selbstverständlich unter der Annahme, dass sich die Tochter in Ausbildung oder ähnliches befindet.

Sollte sie einen eigenen Gehalt beziehen oder über ein entsprechendes Vermögen verfügen, könnte man über eine Art finanzielles Entgegenkommen oder Entschädigung (Miete) reden, sofern das Geld nicht für eine Wohnung ausreicht (egal ob oder von wem unterstützt).

Auf jeden Fall kannst Du nicht dazu gezwungen werden, Deine Unterhaltspflicht zu verletzen. Mehr wollte ich damit nicht gesagt haben. Auf der anderen Seite hast Du freilich dafür Sorge zu tragen und darauf hinzuwirken, dass es zu einer gütlichen Einigung kommt, bevor die Ehe daran glauben muss oder es zwischen den beiden kracht. Beispielsweise wäre es in der Situation unangebracht, seine Zustimmung allein aus finanziellen Erwägungen zu verweigern (nach der These "Dann bleibt mehr für mich!").
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Martina123
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Re: Wohnrecht der Stieftochter in der Ehewohnung

Beitrag von Martina123 » 15.06.2020, 09:29

Danke für die ausführliche Stellungnahme. Verstehe ich es also richtig, dass mein Ehemann meine Tochter auch gegen meinen Willen vor die Tür setzen kann wenn sie

- mit 18 keine Ausbildung mehr machen würde bzw. sofort nach Abschluss dieser (zb Matura), sofern keine weitere Ausbildung folgt

- er sie vermutlich auch während der Ausbildung vor die Tür setzen kann, da sie (bzw. derzeit ich) von ihrem leiblichen Vater Alimente bekommt und auch mein Einkommen ausreichen würde um sie gemeinsam mit den Alimenten mit einer kleinen Mietwohnung und "Nahrung" versorgen zu können. Sprich ich wäre dann gezwungen einen Teil meines Einkommens dafür aufzuwenden, da mir das aber wirtschaftlich möglich ist, könnte ich gegen den Rauswurf nichts unternehmen.

Kann mein Ehemann als Eigentümer der Immobilie verhindern, dass (insbesondere auch über Nacht) meine Tochter Freunde empfangen kann?

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