Entschädigungszahlung bei scheidung um eine neue wohnung zu finden

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Worf
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Entschädigungszahlung bei scheidung um eine neue wohnung zu finden

Beitrag von Worf » 12.06.2020, 16:41

sehr geehrte damen und herren,
auf diversen homepages von anwälten liest man: "Für den Fall, dass ein Ehepartner erst durch die Ehe zum Miteigentümer einer Immobilie wurde, muss der andere Partner ihm eine Entschädigungszahlung leisten, damit dieser sich eine neue Wohnung suchen kann...."
Mich würde interessieren, auf welchem paragraphen welchen gesetzes das beruht.

der hintergrund für diese frage: ich steht gerade vor der scheidung, meine frau hat einen grund mit einem 30 jahre alten rohbau in die ehe eingebracht, gemeinsam haben wir ein darlehen aufgenommen und auch noch die eigenen ersparnisse investiert, um den rohbau herzurichten. wir haben 2 gemeinsame kinder. ich habe alle kreditraten bezahlt, sowie sämtliche andere ausgaben wie strom, internet, versicherungen, kindergärten usw. ... Dadurch konnte ich auch keine neuen ersparnisse ansparen. im grundbuch steht nur meine frau.
nun, 3 jahre, nachdem das haus fertig wurde, hat meine frau eine beziehung mit ihrer fitnesstrainerin angefangen und will die scheidung. sie will auch eine 50/50-aufteilung der kinder, die auch ich will. sein problem: ich stehe ohne geld da, um mir eine wohnung leisten zu können, da mein gesamtes geld im haus steckt (haus und grund haben laut schätzung einen wert von 1,5 millionen). steht mir dann tatsächlich eine ausgleichszahlung zu, auch wenn ich nicht im grundbuch stehe? und in welcher höhe beläuft sich diese ca.? in der höhe eines genossenschaftsanteils? oder in der höhe einer eigentumswohnung? ich muss ja schließlich auch den kindern ein zuhause bieten können. umfasst diese entschädigungszahlung auch gleich die eingebrachten ersparten gelder und die abgeltung für den hausrat, oder werden diese extra verrechnet?
und muss meine frau die gesamten kreditraten, die ja zur wertsteigerung ihrer immobilie beigetragen haben, an mich zurückzahlen?

danke schon vorab für ihre hilfe



alles2
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Re: Entschädigungszahlung bei scheidung um eine neue wohnung zu finden

Beitrag von alles2 » 12.06.2020, 17:52

Da geht es um die Güterteilung

https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/1237

Zu dem Thema hatte ich Dich schon auf Deinen ersten Thread hingewiesen, wobei Du damals meintest, dass Deine Anfrage in eine andere Richtung ginge. Wenn beide Partner getrennte Wege gehen und sich Sachen nicht einfach so aufteilen lassen, braucht es kein Gesetz, sondern Hausverstand, der besagt, dass ein Ersatz zu leisten ist, wenn der andere das Ganze haben möchte. Denn meistens geht es ja eh nicht anders, außer der neue alleinige Eigentümer stellt dem Ex-Partner einvernehmlich eine neue Bleibe zur Verfügung. Aber das ist ein seltener, hypothetischer fall, der eigentlich nicht extra erwähnt werden braucht.

Und wenn Du wissen möchtest, wem im Rahmen der Gütertrennung was zusteht, orientiere Dich an § 81 - 98 Ehegesetz (EheG). Das ist das, wonach der Scheidungsrichter geht. Aber vorher steht es Euch frei, im Einvernehmen eine Lösung zu finden oder eine Vereinbarung zu treffen. Also schreibe alles zusammen, wie Du Dir die Aufteilung vorstellst und lasse es Ihr zukommen. Dann kam man noch immer nachverhandeln. Worauf es bei der Scheidung ankommt, findest Du hier (§ 55a EheG):

https://www.help.gv.at/linkaufloesung/applikation-flow?leistung=LA-HP-GL-Formular_Einv_Scheidung&quelle=HELP&flow=FO
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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