Entschädigungszahlung bei scheidung um eine neue wohnung zu finden
Verfasst: 12.06.2020, 16:41
sehr geehrte damen und herren,
auf diversen homepages von anwälten liest man: "Für den Fall, dass ein Ehepartner erst durch die Ehe zum Miteigentümer einer Immobilie wurde, muss der andere Partner ihm eine Entschädigungszahlung leisten, damit dieser sich eine neue Wohnung suchen kann...."
Mich würde interessieren, auf welchem paragraphen welchen gesetzes das beruht.
der hintergrund für diese frage: ich steht gerade vor der scheidung, meine frau hat einen grund mit einem 30 jahre alten rohbau in die ehe eingebracht, gemeinsam haben wir ein darlehen aufgenommen und auch noch die eigenen ersparnisse investiert, um den rohbau herzurichten. wir haben 2 gemeinsame kinder. ich habe alle kreditraten bezahlt, sowie sämtliche andere ausgaben wie strom, internet, versicherungen, kindergärten usw. ... Dadurch konnte ich auch keine neuen ersparnisse ansparen. im grundbuch steht nur meine frau.
nun, 3 jahre, nachdem das haus fertig wurde, hat meine frau eine beziehung mit ihrer fitnesstrainerin angefangen und will die scheidung. sie will auch eine 50/50-aufteilung der kinder, die auch ich will. sein problem: ich stehe ohne geld da, um mir eine wohnung leisten zu können, da mein gesamtes geld im haus steckt (haus und grund haben laut schätzung einen wert von 1,5 millionen). steht mir dann tatsächlich eine ausgleichszahlung zu, auch wenn ich nicht im grundbuch stehe? und in welcher höhe beläuft sich diese ca.? in der höhe eines genossenschaftsanteils? oder in der höhe einer eigentumswohnung? ich muss ja schließlich auch den kindern ein zuhause bieten können. umfasst diese entschädigungszahlung auch gleich die eingebrachten ersparten gelder und die abgeltung für den hausrat, oder werden diese extra verrechnet?
und muss meine frau die gesamten kreditraten, die ja zur wertsteigerung ihrer immobilie beigetragen haben, an mich zurückzahlen?
danke schon vorab für ihre hilfe
auf diversen homepages von anwälten liest man: "Für den Fall, dass ein Ehepartner erst durch die Ehe zum Miteigentümer einer Immobilie wurde, muss der andere Partner ihm eine Entschädigungszahlung leisten, damit dieser sich eine neue Wohnung suchen kann...."
Mich würde interessieren, auf welchem paragraphen welchen gesetzes das beruht.
der hintergrund für diese frage: ich steht gerade vor der scheidung, meine frau hat einen grund mit einem 30 jahre alten rohbau in die ehe eingebracht, gemeinsam haben wir ein darlehen aufgenommen und auch noch die eigenen ersparnisse investiert, um den rohbau herzurichten. wir haben 2 gemeinsame kinder. ich habe alle kreditraten bezahlt, sowie sämtliche andere ausgaben wie strom, internet, versicherungen, kindergärten usw. ... Dadurch konnte ich auch keine neuen ersparnisse ansparen. im grundbuch steht nur meine frau.
nun, 3 jahre, nachdem das haus fertig wurde, hat meine frau eine beziehung mit ihrer fitnesstrainerin angefangen und will die scheidung. sie will auch eine 50/50-aufteilung der kinder, die auch ich will. sein problem: ich stehe ohne geld da, um mir eine wohnung leisten zu können, da mein gesamtes geld im haus steckt (haus und grund haben laut schätzung einen wert von 1,5 millionen). steht mir dann tatsächlich eine ausgleichszahlung zu, auch wenn ich nicht im grundbuch stehe? und in welcher höhe beläuft sich diese ca.? in der höhe eines genossenschaftsanteils? oder in der höhe einer eigentumswohnung? ich muss ja schließlich auch den kindern ein zuhause bieten können. umfasst diese entschädigungszahlung auch gleich die eingebrachten ersparten gelder und die abgeltung für den hausrat, oder werden diese extra verrechnet?
und muss meine frau die gesamten kreditraten, die ja zur wertsteigerung ihrer immobilie beigetragen haben, an mich zurückzahlen?
danke schon vorab für ihre hilfe