Wer kann mir Erfahrungswerte oder Auskunft geben.
Es geht um eine Lebensgemeinschaft die in Brüche ging .Sie dauerte mehrere Jahre und es wurde mein Elternhaus umgebaut. Meine Lebensgefährtin wurde zur Hälfte Grundbücherlich eingetragen. Nach der Eintragung kam es zur Trennung. Ich würde ihr ihre Auslagen zurückerstatten doch sie stellt jetzt überhöhte Forderungen. Meine Frage:
Hat sie wirklich Anspruch auf die Hälfte meines Erbes oder genüge eine Rückerstattung ihrer Auslagen.
Trennung einer Lebensgemeinschaft
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Trennung einer Lebensgemeinschaft
Da Ihrer ehemalige Lebensgefaehrtin das halbe Haus gehoert, reicht es nicht aus, ihr nur ihre Auslagen zu erstatten. Achtung: wenn Sie sich nicht einigen koennen, kann es zu einer Zwangsversteigerung des Hauses kommen.
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