Ich habe 1995 eine Abfindung in Höhe von 50.000 DM erhalten, die Abfindung wurde mit dem April Gehalt ausgezahlt. Im August 1995 habe ich geheiratet. Ich bin jetzt dabei meine persönliche Bilanz zu erstellen, was ich mit in die Ehe gebracht habe. Kann ich die 50.000 DM mit dazurechnen?
Ich habe 1993 eine Eigentumswohnung für 173.000 DM gekauft.
Die Eheschließung fand erst im August 1995 statt.
Die Wohnung habe ich auch zu 100 Prozent finanziert. Die Nebenkosten für Notar, Grundbucheintrag und Renovierung in Höhe von 25.000 DM wurden von mir durch Eigenkapital eingebracht. Ich habe mit meinem Mann bis im Dezember 2000 in dieser Wohnung gewohnt.
Ab Januar 2001 ist die Wohnung vermietet. Die Mieteinnahmen decken die Rückzahlung für das Darlehn. In welcher Höhe hat mein Mann ein Anrecht auf die Eigentumswohnung?
Abfindung
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RE: Abfindung
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