Vereinbarung zwischen Eheleuten

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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Jusler
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Vereinbarung zwischen Eheleuten

Beitrag von Jusler » 25.05.2020, 13:22

Hallo,

wie und in welcher Form kann man folgendes vereinbaren?

Herr X bekam vor paar Jahren die Hälfte eines Hauses von den Eltern der Frau Y geschenkt, die andere Hälfte bekam Frau Y.

Frau Y möchte nun, dass eine Vereinbarung dahingehend getroffen wird, dass ihr Mann seine Anteile im Falle der Scheidung an die Kinder übertragen sollte.

Regelt man sowas durch Ehevertrag?

Danke im Voraus!



Jusler
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Re: Vereinbarung zwischen Eheleuten

Beitrag von Jusler » 25.05.2020, 13:41

Ich frage mich nämlich, wie man das genau regeln muss, weil einerseits Geschenke von Dritten von der Aufteilung grundsätzlich ausgeschlossen sind, und andererseits eben auch die Kinder involviert sind (Vertrag zugunsten Dritter??)

alles2
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Re: Vereinbarung zwischen Eheleuten

Beitrag von alles2 » 25.05.2020, 15:56

Ein Schenkungsvertrag (Handschenkung oder Schenkungsversprechen) mit auferlegten Konditionen. Diese hat eine hohe Bindungswirkung und ist somit schwer anfechtbar. Zumindest für jene Person, die sich für die Liegenschaft ins Grundbuch eintragen darf, muss es notariell beurkundet werden (Aufsandungserklärung).

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Jusler
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Re: Vereinbarung zwischen Eheleuten

Beitrag von Jusler » 25.05.2020, 16:05

Oh, danke! Diese Funktion kannte ich bisher noch nicht.

Die Schenkung erfolgte bereits vor ein paar Jahren von den Schwiegereltern an den Ehemann. Deshalb kann man doch nun nicht wieder eine Schenkung vereinbaren, oder? Es soll ja nur im Falle der Scheidung an die Kinder übergehen.

alles2
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Re: Vereinbarung zwischen Eheleuten

Beitrag von alles2 » 25.05.2020, 16:58

Eine gute Frage, wie man da am besten vorgeht. Versuchen wir es mal...also ich wüsste nicht, woran die Erweiterung einer Schenkung um eine vereinbarte Bedingung scheitern sollte, wenn es von Geschenkgeber und -nehmer im Einvernehmen erfolgt.

Ging das mit dem Schenkungsvertrag damals über einen Anwalt/Notar? Wer steht für das Wohnobjekt aktuell im Grundbuch? Ich nehme an, zumindest ein Teil der Schwiegereltern lebt noch, oder? Und sind die Kinder schon volljährig?

Wenn eine Änderung des Vertrages (aus welchen Gründen auch immer) nicht möglich ist, kann man einen Schenkungsvertrag zwischen dem Vater und den Kindern andenken. Sollten die Kinder nicht voll geschäftsfähig sein, dann eben einen entsprechenden Vertrag zwischen den beiden Beschenkten oder nachträglich im Ehevertrag ändern. Die Frau/Mutter, die im Falle einer Scheidung das ganze Haus für sich hätte, kann es bei Bedarf dann irgendwann zur Hälfte den Kindern schenken.

Du siehst, es würden so einige Wege nach Rom führen. Zwar hätte ich da noch eine andere Idee, nur wäre es nicht nur zu aufwendig, sondern da müssten wirklich sonst alle Stricke reißen. Zudem müssten dazu vorher noch einige Details preisgegeben werden. Und ob es rechtlich sauber und wirklich praktikabel wäre, könnte ich auch nicht beurteilen.
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