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von alles2 » 24.05.2020, 14:51
Mir gefällt die Frage nicht, weshalb ich nicht zuletzt jenen den Vortritt lassen wollte, die mehr mit der Materie bewandert sind. Es klingt fast so, als würdest Du die Scheidung aus finanziellen Überlegungen ins Auge fassen und womöglich den Schritt erst dann vornehmen, wenn sonst nichts mehr zu holen wäre (Stichwort Nachlass). Das würde ich für ziemlich unmoralisch halten und niemand sollte dazu animiert werden, weil die rechtliche Grundlage es hergeben würde. Für juristische Spitzfindigkeiten, und weil so viele verschiedene Rechtsgebiete berührt werden würden, sollte wegen der Gütertrennung nach einer streitigen Scheidung wirklich ein Scheidungsanwalt für ein Aufteilungsverfahren konsultiert werden.
Bei der Frage, was einem zustehen würde, kann der Inhalt des Ehevertrages, der Scheidungsgrund und ein etwaiges Einkommen des Ehegatten eine Rolle spielen und ob die Scheidung einvernehmlich erfolgte. Faktoren, die aus Deinen Angaben noch nicht zu entnehmen sind.
Bei der Vermögensaufteilung gilt das Prinzip der Gütertrennung und nur das gemeinsame Vermögen während der ehelichen Beziehung (oder sogar bis zum Verfahren über die Vermögensaufteilung) wird gerecht aufgeteilt. Bedeutet: alles was gemeinsam benutzt und ehelich erspart wurde.
Für Dich sollte es unter normalen Umständen daher bedeuten, dass es keinen Unterschied macht, wer im Grundbuch steht und unter welchen Namen das Sparbuch läuft. Auf alles, was in die Ehe mitgebracht oder während der Ehe nur für sich gekauft wurde, hat man hingegen keinen gesetzlichen Anspruch. Das gilt auch für etwaige Verlassenschaften, die an den Gatten übergehen könnten. Sachen, die mit seinem Beruf oder einem Unternehmen zusammenhängen, ebenso. Die "eigenen" Schulden eines Ehepartners betreffen den anderen auch nicht (außer die Solidarschuld/-haftung).
Daher sollte bei einem Ehevertrag vorsorglich stets eine Vermögensaufstellung vorgenommen werden, wem was gehört. Das wäre nicht nur im Fall einer Scheidung wesentlich, sondern bei Erbangelegenheiten und Exekutionen bzw. Insolvenzen.
Bei einer Verschuldensscheidung könntest Du je nach den Lebensverhältnissen einen subsidiären, nachehelichen Unterhalt zugesprochen bekommen. Ohne die Schuld des Ex-Partners wäre es im Rahmen des "Billigkeitsunterhalts" auch möglich, wenn man (wegen der Erziehung und Pflege des Kindes) nicht selbst für sich sorgen kann, was auf Dich wegen der Erwerbstätigkeit aktuell nicht zutreffen dürfte.
Aber beachte, dass Du auch unterhaltspflichtig werden könntest, solltest Du eine schwere Eheverfehlung begangen haben und der Ex-Partner über kein eigenes Einkommen verfügen. Dann wären es ein Drittel vom Nettoeinkommen. Hat er hingegen Einkünfte, stehen ihm 40 Prozent vom Gesamteinkommen abzüglich seines eigenen Einkommens zu. Das alles natürlich nur, sollten dem Unterhaltspflichtigen nicht weitere Sorgepflichten bestehen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!