Ich und mein Mann sind nun schon seit 25 Jahren verheiratet und es klappt nicht mehr, ich arbeite und er ist arbeitslos. Nun will ich ihn verlassen ohne mich scheiden zu lassen. Arbeitsfähig ist er, er ist zwar Asmathiker, aber wenn er wollen würde, könnte er arbeiten.
Nun frage ich mich, ob er Unterhalt fordern könnte...
Bitte um Antwort
Danke
Unterhalt für meinen Arbeitslosen Mann?!
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Unterhalt für meinen Arbeitslosen Mann?!
Solange Sie nicht geschieden sind, muessen Sie Ihren Mann wie bei aufrechter Ehe erhalten (Beistandspflicht). Weiters wird Ihr Einkommen bei der Bemessung der Notstandshilfe Ihres Mannes miteinbezogen, d.h., wenn Sie ueber ein zu hohes Einkommen (weitere Infos diesbzgl. unter www.ams.or.at) verfuegen, erhaelt Ihr Mann u. U. keine Notstandshilfe.
Wenn Sie aus der gemeinsamen Ehewohnung ausziehen, koennte dies in einem allfaelligen Scheidungsverfahren u. U. als boeswilliges Verlassen gewertet werden, was Sie schlechter stellen wuerde.
Wenn Sie aus der gemeinsamen Ehewohnung ausziehen, koennte dies in einem allfaelligen Scheidungsverfahren u. U. als boeswilliges Verlassen gewertet werden, was Sie schlechter stellen wuerde.
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