Hallo an alle Wissenden !
Heute habe ich eine Frage zum Scheidungsrecht in der derzeitigen Situation mir Corona. Anwalt leider nicht erreichbar.
Ehepaar, in Scheidung lebend, sie vor mehreren Wochen ausgezogen, der Mann hat keine Ahnung, wo sein Frau wohnt.
Die Frau hat offiziell das Haus verlassen und einen neuen Wohnsitz gegründet, ist jedoch an der Ehewohnung noch Hauptwohnsitz gemeldet.
Da der Mann auf Grund von massiven Vorerkrankungen ein ärztlich bestätigtes Höchstrisiko für Corona hat und ihm nicht bekannt ist, wo, wie und mit wem seine Gattin verkehrt, hat er mit dieser Begründung einen Besuch der Exgattin zur Abholung von Gegenständen verweigert. Mittlerweile hat er auch einen Absonderungsbescheid der BH Baden, darf also auf keinen Fall besucht werden. Aber für die Zukunft bzw. die Aufhebung des Bescheides nach negativen Testergebnis:
Bezieht sich die Corona Bestimmung auf den gemeinsamen Haushalt (ist nicht gegeben) oder kommt es auf die Meldeadresse an.
Denn dann müsste es sie ja hereinlassen. Begleitpersonen könnte er aber abweisen, oder versteht er das etwas falsch?
Ich hoffe, meine Frage ist nicht zu kompliziert formuliert und danke schon jetzt für die Anworten.
Liebe Grüße und gesund bleiben.
Tellme
Scheidung zu Corona Zeiten
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