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alimente

Verfasst: 26.11.2004, 20:13
von JUSLINE
Bin ein geschiedener Kindesvater (2 Söhne). Einer meiner Söhne (15 Jahre) hat am 2.8.04 eine Lehre als EHK. begonnen und erhält € 335 netto Lehrlingsentschädigung. Was muss ich an Unterhalt bezahlen ? Kann ich zu Sonderleistungen (Skikurs, Sprachferien im Ausland, Sommercamps) verpflichtet werden ?



Danke im Voraus!