Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt
Verfasst: 24.11.2004, 12:17
Hallo Forum!
Ich bin seit 17 Jahren verheiratet und leider gibt es in den vergangenen Jahren immer wieder Meinungsverschiedenheiten zwischen meiner Frau und mir. Dadurch hat es sich ergeben, dass wir zwar nach wie vor im gemeinsamen Haushalt leben, aber so gut wie nichts mehr gemeinsam unternehmen. Jeder geht eben seinen eigenen Weg.
Da es grad in vergangener Zeit immer wieder zu Streitigkeiten gekommen ist, möchte ich so bald als möglich aus dem gemeinsamen Haus ausziehen und mir eine eigene Wohnung nehmen. Nun wurde mir aber gesagt, dass ich dadurch bei einer anschließenden Scheidung einen enormen Nachteil hätte. Soll heißen: Ich wäre dann im Falle der Scheidung der schuldtragende, was sich natürlich auch bei der Aufteilung des gemeinsamen Vermögens auswirken würde. Stimmt diese Meinung oder ist es nicht besser, einem Streit aus dem Wege zu gehen?
Sollte meine Frau einer Scheidung nicht zustimmen, müßte ich ja 6 Jahre von ihr getrennt leben. Was wäre, wenn ich in dieser Zeit eine andere Frau kennenlerne? Würde ich in diesem Fall auch als schuldtragend für das Scheitern der Ehe angesehen werden?
Ich möchte mich bereits jetzt für eure Antworten bedanken.
Mit freundlichen Grüssen
friendly
Ich bin seit 17 Jahren verheiratet und leider gibt es in den vergangenen Jahren immer wieder Meinungsverschiedenheiten zwischen meiner Frau und mir. Dadurch hat es sich ergeben, dass wir zwar nach wie vor im gemeinsamen Haushalt leben, aber so gut wie nichts mehr gemeinsam unternehmen. Jeder geht eben seinen eigenen Weg.
Da es grad in vergangener Zeit immer wieder zu Streitigkeiten gekommen ist, möchte ich so bald als möglich aus dem gemeinsamen Haus ausziehen und mir eine eigene Wohnung nehmen. Nun wurde mir aber gesagt, dass ich dadurch bei einer anschließenden Scheidung einen enormen Nachteil hätte. Soll heißen: Ich wäre dann im Falle der Scheidung der schuldtragende, was sich natürlich auch bei der Aufteilung des gemeinsamen Vermögens auswirken würde. Stimmt diese Meinung oder ist es nicht besser, einem Streit aus dem Wege zu gehen?
Sollte meine Frau einer Scheidung nicht zustimmen, müßte ich ja 6 Jahre von ihr getrennt leben. Was wäre, wenn ich in dieser Zeit eine andere Frau kennenlerne? Würde ich in diesem Fall auch als schuldtragend für das Scheitern der Ehe angesehen werden?
Ich möchte mich bereits jetzt für eure Antworten bedanken.
Mit freundlichen Grüssen
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