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Unterhalt

Verfasst: 17.11.2004, 11:32
von JUSLINE
wie ist das wenn die frau mehr als der mann verdient ? muss ich ihm dann nach der scheidung unterhalt zahlen ?

RE: Unterhalt

Verfasst: 18.11.2004, 09:32
von JUSLINE
sie sind nur unterhlatspflichtig, wenn sich der Ehepartner während der Ehe zum größten Teil um die Führung des Haushaltes oder die Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen gekümmert hat. War er normal beruftätig gibt es keine Unterhaltspflicht.



Bernhard

Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd Art. 8 EVGV bzw. § 57 iVm § 58 RAO

RE: Unterhalt

Verfasst: 18.11.2004, 12:44
von JUSLINE
vielen dank für die antwort ! hat mir sehr geholfen, damit hat er einen grund weniger mir zu drohen.