Unterhalt
RE: Unterhalt
sie sind nur unterhlatspflichtig, wenn sich der Ehepartner während der Ehe zum größten Teil um die Führung des Haushaltes oder die Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen gekümmert hat. War er normal beruftätig gibt es keine Unterhaltspflicht.
Bernhard
Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd Art. 8 EVGV bzw. § 57 iVm § 58 RAO
Bernhard
Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd Art. 8 EVGV bzw. § 57 iVm § 58 RAO
RE: Unterhalt
vielen dank für die antwort ! hat mir sehr geholfen, damit hat er einen grund weniger mir zu drohen.
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