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Lebensgemeinschaft

Verfasst: 13.11.2004, 06:33
von JUSLINE
Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich ansprüche meiner Lebensgefärtin. Ich habe vor 2 Jahren ein Haus gebaut, ich bin alleinbesitzer und zahle alle Rechnungen von meinem Konto also meine Partnerin zahlt gar nichts. Wir haben zwei Kinder mit 1,5 bzw 3 Jahren, hat im falle einer trennung meine Partnerin irgendwelche ansprüche auf mein Haus? ( wir haben auch getrennte Konten!)

Oder muß ich dann nur unterhalt für die beiden Kinder zahlen?

Wir wohnen nunmehr seit 4 Jahren zusammen steht da irgendein finanzielles risiko dahinter?

Bitte um hilfe bei dieser frage!




RE: Lebensgemeinschaft

Verfasst: 18.11.2004, 11:05
von DorisMihokovic
Lebensgefaehrten haben grundsaetzlich keinen Anspruch auf die Wohnung/das Haus, es sei denn, es koennte das Vorliegen einer Gesellschaft buergerlichen Rechts nachgewiesen werden. Dies ist jedoch eher ein Ausnahmefall. (Angaben ohne Gewaehr, da ich kein Jurist bin).