verzweifelter Vater

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
Antworten
muki123
Beiträge: 4
Registriert: 04.03.2020, 10:05

verzweifelter Vater

Beitrag von muki123 » 04.03.2020, 10:27

Liebes Forum,

Ich bin ein verzweifelter Vater, der einen Rat sucht.
Zurzeit lebe ich mit meiner Frau und 2 kleinen Kindern in einer Wohnung, die ich gebe und für die ich die Hypothek bezahle.

Wir sind beide EU-Bürger (nicht Österreicher), dennoch ist meine Frau seit ihrer Ankunft in Österreich (vor 3 Jahren) arbeitslos, da sie nicht bereit ist, eine Arbeit geringerer Qualität anzunehmen und sich allmählich auf den Bürojob, den sie in ihrem Heimatland hatte, einzustellen (da sie weder Deutsch noch Englisch fließend beherrscht, ist es im Moment nicht realistisch, einen Bürojob zu erwarten).

Kurz gesagt, sie flippt aus und macht unser gemeinsames Leben fast unmöglich, ganz zu schweigen davon, wie sich diese alltägliche giftige Atmosphäre auf Kinder auswirkt. Sie ist nicht bereit, um Hilfe zu bitten, und droht damit, sich etwas Schlimmes anzutun, weil sie keinen Ausweg sieht (und Nadeln, um zu sagen, dass unsere Beziehung praktisch nicht vorhanden ist).

Sie bringt mich praktisch an die Wand, um eine Entscheidung zu treffen, und als in erster Linie verantwortlicher Vater erwäge ich alle möglichen Optionen, um meine Kinder und unsere geistige Gesundheit um jeden Preis zu schützen. Die Scheidung ist eine davon.

Wenn ich einen Antrag auf Scheidung stellen würde, wie würde er aus rechtlicher Sicht am ehesten behandelt?
Ich bin Alleinverdiener in der Familie. Die Wohnung wurde während unserer Ehe (auf meinen Namen) gekündigt, aber ich zahle die Hypothek und alle Kosten. Sie hat keinerlei Verdienst.

Abgesehen davon, dass ich der Alleinverdiener bin, unterstütze ich auch in hohem Maße die familiären Verpflichtungen und die Kinder (sie zur Schule bringen, ihre Hausaufgaben unterstützen, Hausarbeiten zu Hause erledigen usw.). - Ich bin kein konservativer, altmodischer Typ, also beteilige ich mich gleichermaßen an der gesamten Familienarbeit), und ich bin bereit, dies auch weiterhin zu tun.

Meine Frau ist am Rande des emotionalen Zusammenbruchs, sie ist hysterisch und sowohl verbal als auch körperlich aggressiv und beleidigend mir und sogar den Kindern gegenüber, und zwar täglich. Sie ist manipulativ und destruktiv bei jedem Versuch, zu reden und Hilfe zu suchen. Ich weiß nicht mehr, was ich mit ihr machen soll, aber ich muss etwas tun. Ich habe ihr sogar angeboten, wieder nach Hause zu gehen, aber sie lehnt ab, weil sie nirgendwo hingehen kann.

Was würde passieren, wenn ich in dieser Situation gegen eine Scheidung Berufung einlegen würde? Müsste ich mich immer noch um sie kümmern, obwohl sie arbeitsfähig ist, nur nicht bereit dazu? Was würde mit der Wohnung und der Hypothek geschehen? Und vor allem wäre ich in einer guten Position, um meinen Kindern den Status einer Hauptbetreuungsperson zu geben, da ich mich in Zukunft um sie kümmern möchte (sie sind beide Jungen, und wir haben eine große Bindung zueinander :) Sogar ihre Familie ist auf meiner Seite und denkt, ich sei ein guter Vater.

Jeder Rat ist sehr willkommen.



schanzenpeter
Beiträge: 412
Registriert: 02.02.2011, 16:48

Re: verzweifelter Vater

Beitrag von schanzenpeter » 04.03.2020, 19:01

Hallo Muki123, ich bin kein Jurist, ein gewöhnlilcher Bürger, aber ich habe dennoch eine Meinung: Vor allem ihre Frau braucht Hilfe von professioneller Seite. Arzt, Psychologe. Scheidung ist meiner Meinung nicht die beste Lösung. Ich hoffe, sie können das Problem auf gute Weise lösen.

mastercrash
Beiträge: 261
Registriert: 15.10.2019, 23:42

Re: verzweifelter Vater

Beitrag von mastercrash » 05.03.2020, 01:17

muki123 hat geschrieben:
04.03.2020, 10:27
Wenn ich einen Antrag auf Scheidung stellen würde, wie würde er aus rechtlicher Sicht am ehesten behandelt?
Ich bin Alleinverdiener in der Familie. Die Wohnung wurde während unserer Ehe (auf meinen Namen) gekündigt, aber ich zahle die Hypothek und alle Kosten. Sie hat keinerlei Verdienst.
Ich sage es offen, ich bin Wirtschaftsjurist und Familienrecht ist jetzt kein Gebiet in dem ich Glänze.
Noch dazu sind gerade solche Fälle nicht ganz einfach, da hier viele Möglichkeiten in Betracht kommen.

Grundsätzlich müssten Sie eine Verschuldensscheidung oder zumindest eine Zerrüttungsscheidung anstreben (§ 49ff EheG).
Bei ersterem müsste Ihre Frau eine schwere Eheverfehlung schuldhaft begangen haben, bei der Zerrüttungsscheidung eben wesentlich zur Zerrüttung beigetragen haben (wenngleich dort auch nicht schuldhaft). Bei einer gegenseitigen Zerrüttung, wo nicht mehr gesagt werden kann, wer wie viel zur Zerrüttung beigetragen hat wird nicht gesondert gekürzt, sondern es besteht Anspruch auf den üblichen Unterhalt, siehe gleich.

Der Unterhalt an Ihre Frau würde sich nach §§ 66 - 78 EheG richten. Die Höhe hängt von mehreren Faktoren ab. Bei einer zuerkannten Verschuldensscheidung kann ein Unterhaltsanspruch ganz entfallen, bei einer Zerrüttungsscheidung kommt es auf das Maß an Verschulden an.

Aus der Judikatur sieht man, dass grundsätzlich, nach der Scheidung (ohne besonderes Verschulden eines Ehegatten), wenn nur einer verdient dem anderen Partner üblicherweise ca. 33% des Nettoeinkommens des Verdieners zuerkannt werden. Jedenfalls könnte dies ein Richter nach billigem Ermessen festlegen, und dabei würde der Grad der Verschuldung Ihrer Frau an der Zerrüttung berücksichtigt. Bei einer Verschuldensscheidung kann der Unterhaltsanspruch wie erwähnt ganz entfallen.

Außerdem wird berücksichtigt, in wie weit die beklagte Partei (Ihre Frau) in der Lage wäre zu arbeiten, und dies nur unterlässt, weil ihr die zumutbare Arbeit die sie bekäme nicht annehmen will. In diesem Fall muss sie sich auf den Unterhalt anrechnen lassen, was sie vorsätzlich zu verdienen versäumt hat (das nennt man das Anspannungsprinzip).

Wie ich sagte, der Fall ist kompliziert und die Judikatur dazu umfangreich.

muki123 hat geschrieben:
04.03.2020, 10:27
Was würde passieren, wenn ich in dieser Situation gegen eine Scheidung Berufung einlegen würde? Müsste ich mich immer noch um sie kümmern, obwohl sie arbeitsfähig ist, nur nicht bereit dazu?
Nein, wie gesagt, das Anspannungsprinzip. Es wird berücksichtigt, was sie zumutbar verdienen könnte. Dies wird von der Unterhaltspflicht abgezogen. Die Formel dazu was Sie zahlen müssten ist nicht ganz einfach, etwa: Ihr Verdienst + der theoretische Verdienst Ihrer Frau würde sie arbeiten gehen, das dann x 0,40 abzüglich dem theoretischen Verdienst Ihrer Frau. Also 40% vom theoretischen gemeinsamen Nettoeinkommen (würde sie arbeiten) minus dem was Ihre Frau verdienen würde und schuldhaft zu verdienen versäumt.
Ein Beispiel, das ich gerade aus der Judikatur habe: Er verdient 2500 Netto, sie könnte 1200 Netto verdienen, weigert sich aber zu arbeiten, dann bekommt sie keine 825 € (was bei 33% richtig wäre, wenn sie nicht arbeiten könnte), sondern nur noch 280€. Würde er zB 2000 Netto verdienen, würde sie in diesem Fall noch 80€ bekommen. Das ist der übliche Unterhaltsanspruch der wie oben erwähnt je nach Grad des Verschuldens an der Zerrüttung der Ehe noch einmal gekürzt werden kann.
muki123 hat geschrieben:
04.03.2020, 10:27
Was würde mit der Wohnung und der Hypothek geschehen? Und vor allem wäre ich in einer guten Position, um meinen Kindern den Status einer Hauptbetreuungsperson zu geben, da ich mich in Zukunft um sie kümmern möchte (sie sind beide Jungen, und wir haben eine große Bindung zueinander :) Sogar ihre Familie ist auf meiner Seite und denkt, ich sei ein guter Vater.
Wohnung und Hypothek ist eine Frage der Vermögensaufteilung. Dazu muss ein Antrag auf richterliche Aufteilung gestellt werden, wenn dazu vertraglich nichts vereinbart wurde. Die genaue Aufteilung ist dann ebenfalls eine Frage von: Wer hat wie viel in der Ehe geleistet (nicht nur finanziell - auch Haushaltsführung und Kindererziehung wird berücksichtigt). Das Dritte ist noch eine Frage des Sorgerechts, wobei Sie beim Zustand Ihrer Frau und durch die finanzielle Sicherheit vermutlich keine schlechten Karten hätten.

Ich rate bei solchen Fällen immer fachkundigen Rat bei einem Rechtsanwalt einzuholen, nicht in einem Forum.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

muki123
Beiträge: 4
Registriert: 04.03.2020, 10:05

Re: verzweifelter Vater

Beitrag von muki123 » 05.03.2020, 12:51

schanzenpeter hat geschrieben:
04.03.2020, 19:01
Hallo Muki123, ich bin kein Jurist, ein gewöhnlilcher Bürger, aber ich habe dennoch eine Meinung: Vor allem ihre Frau braucht Hilfe von professioneller Seite. Arzt, Psychologe. Scheidung ist meiner Meinung nicht die beste Lösung. Ich hoffe, sie können das Problem auf gute Weise lösen.
Hallo schanzenpeter. Vielen Dank, dass Sie Ihre Meinung geäußert haben. Ich bin mir sehr wohl bewusst, wie das Scheidungsverfahren den Kindern schaden und unsere Beziehung zusätzlich schädigen kann. Ich denke auch, dass sie professionelle Hilfe suchen sollte und dass die Scheidung die letzte Option sein sollte. Die Frage ist, was zu tun ist, wenn sie sich immer noch weigert, Hilfe zu suchen. Sollte ich einfach nur sitzen und warten, bis sie einen Nervenzusammenbruch bekommt oder aufgrund ihres psychischen Zustands etwas wirklich Dramatisches vor den Kindern tut? Ganz zu schweigen davon, dass sie emotional geschädigt werden, indem sie eine derart toxische Atmosphäre in der Familie schafft...

muki123
Beiträge: 4
Registriert: 04.03.2020, 10:05

Re: verzweifelter Vater

Beitrag von muki123 » 05.03.2020, 13:16

mastercrash hat geschrieben:
05.03.2020, 01:17
Wenn ein Partner sich weigert, seinen Lebensunterhalt zu verdienen, den ganzen Tag am iPhone verbringt (das ich ihr gebe) und nicht mit Ihnen redet oder gar hallo sagt, wenn Sie von der Arbeit kommen, sondern nur Befehle gibt, Kritik und Beleidigungen (vor den Kindern). Wenn sie in einem getrennten Bett schläft und keinen Sex mit Ihnen haben will, Sie beschimpft und beleidigt und Sie und Ihre ganze Familie vor den Kindern kritisiert, dass sogar sie anfangen, aufzustehen, um ihr zu sagen, dass sie das nicht tun soll (sie sind 8 Jahre alt), wenn sie nicht bereit ist, sich um den Haushalt zu kümmern, während sie den ganzen Tag zu Hause ist und faul und bequem mit allem ist, was getan werden muss, indem sie eine Ausrede dafür hat, dass sie nicht motiviert und deprimiert ist. ...
Wenn ich das Gefühl habe (und das ist praktisch so), dass sie nicht das Minimum zum Haushalt beiträgt und dass ich ein drittes Kind auf meiner Schulter habe, statt eines Partners ..... würde das für eine Fehl-Scheidung oder zumindest für eine Scheidung der Zerrüttung (§ 49ff Ehegesetz) ausreichen?

btw. habe ich ihr sowohl den Deutschkurs als auch den Kindergartenassistentenkurs und die Zertifizierung bezahlt (mehr als 2000 EUR). sie hat den Abschluss erhalten, weigert sich aber zu arbeiten, weil sie sich in diesem Alter nicht "die Hände schmutzig machen" will, indem sie im Kindergarten arbeitet....

Sehen Sie, was ich meine?


Wenn ich also eine Ehefrau "loswerden" wollte, weil sie als einer der Hauptgründe nicht zum Haushalt beiträgt, müsste ich immer noch für die Unterhaltszahlungen aufkommen? Ich müsste ihre Faulheit finanziell unterstützen? Diese Dosis klingt nicht fair. Wenn man bedenkt, dass ich darum kämpfen würde, der Hauptverantwortliche für die Kinder zu sein (und hoffentlich gewinnen würde), würde ich erwarten, dass sie ihr Leben in Ordnung bringt und anfängt, den Beitrag für ihren Unterhalt zu zahlen. Das ist es, was ein verantwortungsbewusster Elternteil tun sollte, und das wäre fair.

Vielen Dank für Ihren Rat. Wie ich bereits in meinem vorherigen Beitrag erklärt habe, ist die Scheidung wirklich die letzte Option, und wenn ich diesen Weg einschlage, werde ich sicher mit dem Anwalt sprechen. im Moment bin ich einfach nur neugierig, wie das Familienrechtssystem meine Situation wahrnehmen würde.

mastercrash
Beiträge: 261
Registriert: 15.10.2019, 23:42

Re: verzweifelter Vater

Beitrag von mastercrash » 05.03.2020, 14:53

muki123 hat geschrieben:
05.03.2020, 13:16
würde das für eine Fehl-Scheidung oder zumindest für eine Scheidung der Zerrüttung (§ 49ff Ehegesetz) ausreichen?
Jeder Fall liegt natürlich auch irgendwie anders, daher kann man nicht pauschal sagen, ja das reicht sicher oder sicher nicht.

Eine Verschuldensscheidung würde eben ein grobes schuldhaftes Verhalten des Anderen erfordern, das wären zB Tätlichkeiten oder ähnlich gravierendes Verhalten. Für eine Zerrüttungsscheidung verantwortet durch Ihre Frau haben Sie aber sicherlich zahlreiche gute Argumente.
muki123 hat geschrieben:
05.03.2020, 13:16
Wenn ich also eine Ehefrau "loswerden" wollte, weil sie als einer der Hauptgründe nicht zum Haushalt beiträgt, müsste ich immer noch für die Unterhaltszahlungen aufkommen? Ich müsste ihre Faulheit finanziell unterstützen?
Wie gesagt, die Faulheit wird nicht unterstützt, weil diese ja auf den zu leistenden Unterhalt angerechnet wird. Wenn sie daher arbeiten könnte und dies nicht macht, müssen Sie ja dennoch nur so viel zahlen als würde sie arbeiten.
Auch wenn wir kein Richterrecht haben und die Formel von oben nirgends im Gesetz steht: Sie hat sich irgendwie in der Judikatur verfestigt. 40% vom gemeinsamen Nettoeinkommen abzüglich dem theoretischen Verdienst Ihrer Frau reduziert im billigem Ermessen des Richters je nach Höhe des Verschulden am Scheitern der Ehe seitens Ihrer Frau.

Bei einer Zerrüttungsscheidung würde der Richter die Unterhaltsansprüche wie gesagt nach billigem Ermessen unter Abwägung aller Tatsachen festlegen. Ob noch Unterhaltsansprüche dabei herauskommen oder nicht hängt nicht zuletzt davon ab, wie viel Sie verdienen und Ihre Frau verdienen könnte. Und natürlich Ihre Argumente gegen jene, die Ihre Frau unter Umständen glaubhaft vorbringen würde.

Zum Beispiel von vorhin: Wenn Sie zB 2000€ netto verdienen und Ihre Frau theoretisch 1200€ netto verdienen könnte, würde der restliche Unterhaltsanspruch von monatlich 80€ wahrscheinlich aufgrund der Zerrüttung durch Ihre Frau wohl entfallen. Wenn die Schere größer ist, also grundsätzlich mehr Unterhalt zustünde (weil Sie zB mehr verdienen), würde der Unterhalt wie gesagt im billigem Ermessen des Richters reduziert (möglicherweise auch auf 0).

Wie gesagt, ich empfehle, dass Sie direkt mit einem auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt darüber unterhalten.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

muki123
Beiträge: 4
Registriert: 04.03.2020, 10:05

Re: verzweifelter Vater

Beitrag von muki123 » 05.03.2020, 15:20

Danke, ich verstehe den Punkt über Unterhaltszahlungen, dennoch glaube/hoffe ich, dass dies nur ein Teil der Vereinbarung über die finanzielle Regelung wäre (?)

d.h. wenn ich das Sorgerecht für die Kinder erhalten würde, könnte ich dann mit ihnen zusammen in unserem Haus bleiben? Würde es zusätzliche finanzielle Verpflichtungen meiner Frau geben, die ihren potenziellen Unterhalt zunichte machen würden? Würde ich zum Beispiel darauf zählen können, dass sie Unterhalt für das Kind zahlt und sich an den Hypothekar- und Unterhaltskosten beteiligt, wenn sie sich entscheidet, in der Wohnung zu bleiben? Wäre das eine legitime Forderung mit solider Begründung? Klingt für mich ziemlich vernünftig und fair....

Danke.

p.s. irgendeine Empfehlung für einen guten, englischsprachigen Scheidungsrechtsanwalt? :)

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: verzweifelter Vater

Beitrag von alles2 » 07.03.2020, 01:25

Eine Anwalts-Empfehlung auszusprechen ist immer so "a hagliche Gschicht". Folgende Seiten könnten Dir einige Kandidaten nach Deinen Kriterien ausspucken:

https://www.rechtsanwaelte.at/buergerservice/servicecorner/rechtsanwalt-finden/
https://www.anwaltfinden.at/anwaltssuche/
https://www.meinanwalt.at/

Den Namen einfach in eine Suchmaschine eintragen und schon solltest Du auf die Erfahrungen anderer Klienten stoßen!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

PatrickFry
Beiträge: 1
Registriert: 25.06.2020, 12:00

Re: verzweifelter Vater

Beitrag von PatrickFry » 25.06.2020, 12:06

muki123 hat geschrieben:
04.03.2020, 10:27
Abgesehen davon, dass ich der Alleinverdiener bin, unterstütze ich auch in hohem Maße die familiären Verpflichtungen und die Kinder (sie zur Schule bringen, ihre Hausaufgaben unterstützen, Hausarbeiten zu Hause erledigen usw.). - Ich bin kein konservativer, altmodischer Typ, also beteilige ich mich gleichermaßen an der gesamten Familienarbeit), und ich bin bereit, dies auch weiterhin zu tun.
Wenn ich der Lehrer bin und Ihr Kind im ersten Bewertungszyklus keine Hausaufgaben macht, wird die Note Ihres Kindes um einen Buchstaben reduziert. Zweiter Bewertungszyklus? Zwei Buchstabenebenen. Weitere Bewertungszyklen und keine Hausaufgaben, und Ihr Kind erhält ein F. Keine Hausaufgaben für das Jahr, und Ihr Kind wird nicht in die nächste Klasse befördert.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 25 Gäste