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§81, Hauskauf nach Schenkung

Verfasst: 22.10.2004, 18:16
von JUSLINE
Mein Mann hat mit Geld, das er von seinen Eltern, als vorgriff auf sein erbe wie er sagt, zweckgewidmet geschenkt bekommen hat, während aufrechter Ehe ein altes Haus gekauft. Inwieweit während der Ehe erspartes Geld noch in den Hauskauf geflossen ist, kann ich nicht nachweisen.

Dieses Haus hat er im Mieteigentum erworben. Im Grundbuch sind nur mein Mann und seine Miteigentümer vermerkt.



Wenig später reichte er die Scheidung ein. Da das Haus, ein Mietshaus, baufällig war, wurde es mit öffentlicher Förderung saniert. Vor Fertigstellung zog mein Mann während des laufenden Scheidungsverfahrens aus der gemeinsamen Ehewohnung aus. Mittlerweile ist die Ehe im beiderseitigen verschulden geschieden und mein Mann wohnt in dem Haus (als Mieter).



Auf Grund der Förderung sind sämtliche Erträge an die Bank zur Tilgung der Schulden zediert, ein Verkauf der Anteile ist auf Förderungsdauer aus förderungsrechtlichen und steuerrechtlichen gründen nicht möglich. Ob die schulden auf dem haus zufolge der Saniehrung höher sind als sein möglicher wert kann ich nicht sagen.



Auf Grund des dringenden Wohnbedürfnissees habe ich zunächst Anspruch auf die eheliche Wohnung erhoben, aus der mein Mann während der Scheidung ausgezogen ist.



Da mir nur ein Billigkeitsunterhalt zusteht, und ich praktisch ohne Geld dastehe habe ich folgende Fragen:



Ich hätte gerne gewusst ob ich Anspruch auf einen Anteil an dem Hausanteil habe, das mein Mann während aufrechter Ehe erworben hat, oder steht ihm dieser alleine zu, weil er das Geld zum Kauf von seinen Eltern erhalten hat, wie er sagt.



Wie hoch wäre ein möglicher Anteil, der mir zugesprochen werden könnte? Wovon hängt das ab?



Muss ich auch die Schulden übernehmen, wenn mir ein Anteil am Haus zugesprochen wird. Muss mich dann die kreditgebende Bank als Schuldner akzeptieren, zumal ich keinerlei Bonität und nur ein geringes Einkommen? Oder könnte das Gericht eine Ausgleichszahlung aussprechen?



Kann ich bei der Bemessung der Ausgleichszahlung an dem Wertzuwachs zufolge der Sanierung partizipieren?



Was wäre der Bewertungsstichtag für die Feststellung des Wertzuwachses, wenn die Fertigstellung der Sanierung des Hauses erst nach dem Zeitpunkt gegebenen Zerrüttung der Ehe (leider hat das Gericht den Auszug meines Mannes aus der gemeinsamen Wohnung als gerechtfertigt angesehen), aber vor dem Ausspruch des gültigen Scheidungsurteils erfolgte.



Wie werden dabei die Schulden auf das Haus bewertet (derzeit besteht eine Solidarhaftung der Miteigentümergemeinschaft)?