Bemessungsgrundlage Alimente

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Stormy80
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Registriert: 20.02.2020, 17:01

Bemessungsgrundlage Alimente

Beitrag von Stormy80 » 20.02.2020, 17:15

Hallo liebe Forumsmitglieder.

Meine Frage bezieht sich auf die Bemessungsgrundlage bei der Alimentberechnung.

Frage: muss mir die Berechnende Stelle, also Jugendamt oder Gericht eine Detailierte Aufstellung geben, was zu wieviel % von meinem Lohnzettel zur Berechnung herangezogen wurde?

Wenn nein, wer kann da Helfen.
Wo bekomme ich eine detaillierte Auskunft?

Bin Polizist und habe sehr viele Posten auf meinem Lohnzettel, wo ich glaube, dass einige gar nicht oder nur zu einem teil herangezogen werden dürfen.

Arbeitet das Jugendamt hier 100% korrekt?
Da es schon Fehlbuchungen Seitens Jugendamt gab, bin ich mir da nicht sicher!

Danke für eure Antworten!



mastercrash
Beiträge: 261
Registriert: 15.10.2019, 23:42

Re: Bemessungsgrundlage Alimente

Beitrag von mastercrash » 20.02.2020, 20:37

Grundsätzlich ist das gesamte regelmäßige monatliche durchschnittliche Nettogehalt als Bemessungsgrundlage heranzuziehen (inkl. regelmäßige Sonderzulagen, 13. Monatsgehalt, u.ä.)

Nicht mitzurechnen sind demnach einmalige Sonderzahlungen (sonst müsste die Höhe der Alimente ja auch laufend neu bemessen werden) und Aufwandsentschädigungen, denen auf Ihrer Seite zB Ausgaben gegenüberstehen (zB für Reinigung von Dienstkleidung, Ersatz von Fahrtspesen, etc...).

Wenn Sie glauben, dass die Alimente falsch berechnet wurden können Sie diese zB durch einen Rechtsanwalt nachrechnen lassen und falls sie tatsächlich falsch sind, auf dieser Grundlage durch das Jugendamt, falls die sich querstellen durch das Gericht korrekt festsetzen lassen.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

Experte
Beiträge: 36
Registriert: 19.01.2010, 08:05

Re: Bemessungsgrundlage Alimente

Beitrag von Experte » 20.02.2020, 22:05

Zur Frage, ob und in welcher Höhe Zulagen und Diäten in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen sind, gibt es umfangreiche Rechtsprechung.

Wenn Sie einen Unterhaltsgutachter benötigen, der die Bemessungsgrundlage nachrechnet, können Sie mich gern unverbindlich per PN kontaktieren.

alles2
Beiträge: 3297
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Bemessungsgrundlage Alimente

Beitrag von alles2 » 20.02.2020, 23:59

Nunja, das ist eine sehr komplexe Berechnung, der man sehr viele private Details von sich preisgeben müsste.
Daher würde ich folgendes Werkzeug vorziehen:

https://www.alimente.wien/Unterhaltsrechner.html

Es beschreibt nicht nur die Bedienung des "Unterhaltsrechners der Jugendwohlfahrt", sondern enthält auch eine Auflistung zur Berechnung der Unterhaltsbemessungsgrundlage.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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