Bemessungsgrundlage Alimente
Verfasst: 20.02.2020, 17:15
Hallo liebe Forumsmitglieder.
Meine Frage bezieht sich auf die Bemessungsgrundlage bei der Alimentberechnung.
Frage: muss mir die Berechnende Stelle, also Jugendamt oder Gericht eine Detailierte Aufstellung geben, was zu wieviel % von meinem Lohnzettel zur Berechnung herangezogen wurde?
Wenn nein, wer kann da Helfen.
Wo bekomme ich eine detaillierte Auskunft?
Bin Polizist und habe sehr viele Posten auf meinem Lohnzettel, wo ich glaube, dass einige gar nicht oder nur zu einem teil herangezogen werden dürfen.
Arbeitet das Jugendamt hier 100% korrekt?
Da es schon Fehlbuchungen Seitens Jugendamt gab, bin ich mir da nicht sicher!
Danke für eure Antworten!
Meine Frage bezieht sich auf die Bemessungsgrundlage bei der Alimentberechnung.
Frage: muss mir die Berechnende Stelle, also Jugendamt oder Gericht eine Detailierte Aufstellung geben, was zu wieviel % von meinem Lohnzettel zur Berechnung herangezogen wurde?
Wenn nein, wer kann da Helfen.
Wo bekomme ich eine detaillierte Auskunft?
Bin Polizist und habe sehr viele Posten auf meinem Lohnzettel, wo ich glaube, dass einige gar nicht oder nur zu einem teil herangezogen werden dürfen.
Arbeitet das Jugendamt hier 100% korrekt?
Da es schon Fehlbuchungen Seitens Jugendamt gab, bin ich mir da nicht sicher!
Danke für eure Antworten!