Kredit nach der Scheidung

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Andrea29
Beiträge: 2
Registriert: 19.02.2020, 21:27

Kredit nach der Scheidung

Beitrag von Andrea29 » 19.02.2020, 21:36

Hilfe brauche ich!

Wir haben mit mein (noch) Mann Kredit aufgenommen 16.000 €
Davon wurde schon 6.000€ gemeinsam einbezahlt !
Er möchte von mir die halbe (3000€) haben!
Ich nehme weiter den Kredit! Offene Saldo (10.000€)
Hat er Recht den Halbe (3000€) zu haben??



mastercrash
Beiträge: 261
Registriert: 15.10.2019, 23:42

Re: Kredit nach der Scheidung

Beitrag von mastercrash » 19.02.2020, 23:05

Was wurde mit dem Kreditbetrag gemacht?
Haben Sie gemeinsam etwas gekauft, oder die gemeinsam Miete damit bezahlt oder ein Fahrzeug, ...?

Grundsätzlich haften mehrere Kreditnehmer, die gemeinsam für einen Kredit unterschreiben für den Betrag (nach außen gegenüber dem Kreditgeber) solidarisch, das heißt jeder einzelne für den gesamten Betrag.

Bereicherungsrechtlich im Innenverhältnis muss man aber abklären, wem der Betrag zugute gekommen ist, um eventuelle Rückforderungsansprüche zwischen den Kreditnehmern untereinander damit zu begründen.

Die vergangene Ehe in der der Kredit wohl aufgenommen wurde, macht es noch schwieriger im Forum zu eruieren, wer Ansprüche gegen wen hat.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

Andrea29
Beiträge: 2
Registriert: 19.02.2020, 21:27

Re: Kredit nach der Scheidung

Beitrag von Andrea29 » 20.02.2020, 12:47

Genossenschaft Anteil wurde davon bezahlt!
Laut auf beide Namen!
Kredit und Vertrag auch

silvaj
Beiträge: 1
Registriert: 20.02.2020, 17:29
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Re: Kredit nach der Scheidung

Beitrag von silvaj » 20.02.2020, 17:43

Danke für die Information, es war sehr nützlich

dieterkern
Beiträge: 1
Registriert: 02.03.2020, 07:04

Re: Kredit nach der Scheidung

Beitrag von dieterkern » 02.03.2020, 07:17

Hallo,

wer steht im Kreditvertrag, als Kreditnehmer, Sie beide?

Wenn Sie und Ihr Ex-Mann beide als Darlehensnehmer im Vertrag stehen, wird die Sache relativ kompliziert.

Besser Sie beauftragen einen Rechtsanwalt mit der Wahrung Ihrer Interessen.

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