Regelbedarf

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
Antworten
Funi
Beiträge: 1
Registriert: 19.02.2020, 20:34

Regelbedarf

Beitrag von Funi » 19.02.2020, 20:58

Hallo.
Ich habe im Jahr 2015 das letzte mal den Unterhalt für meine Tochter festsetzen lassen.
Herausgekommen sind damals 334€. Da uns die Kinder und Jugendhilfe vertritt habe ich letzten Monat (Tochter ist jetzt 15) ein Schreiben bekommen, dass der Unterhalt nicht mehr dem Durchschnittsbedarf entspricht da dieser mittlerweile 471€ beträgt. Natürlich habe ich meine Zustimmung geben dieses durchzuführen da sie mittlerweile eine weiterführende Schule besucht und die Kosten immer mehr werden. (Laptop für die Schule usw.) Und nein diesen habe ich nicht als Sonderbedarf geltend gemacht da ich ja der Meinung war, dass der Unterhalt ab Februar sowieso mehr wird. Vor 2 Wochen hat mich dann der Anruf erreicht , dass der Unterhalt bei den 334 € bleibt. Er hat in der Zwischenzeit ein weiteres Kind bekommen, dieses ist mittlerweile 3 Jahre und seine Frau geht auch wieder arbeiten. (Ach ja und falls es relevant sein sollte er kümmert sich seit 12 Jahren gar nicht mehr um sein Kind)
Und jetzt meine Fragen:
Muss ich von der Kinder und Jugendhilfe keinen Brief bekommen sondern reicht der Anruf, dass der Betrag gleich bleibt.
Darf der "Unterhalt" soweit unter Regelbedarf liegen? Den die Kosten werden immer mehr und diese Mehrkosten muss ja ich alleine stemmen.
Wäre es besser dieses bei Gericht nochmals prüfen zu lassen?

Schon mal vielen Dank für die Antwort.
Funi



mastercrash
Beiträge: 261
Registriert: 15.10.2019, 23:42

Re: Regelbedarf

Beitrag von mastercrash » 19.02.2020, 22:59

Wenn Sie den Unterhalt durch das Gericht neu berechnen lassen, könnte auch mehr heraus kommen. Weniger als € 334 wird es da bestimmt nicht.

Wenn man Ihnen telefonisch mitgeteilt hat, dass der Unterhalt bei den € 334 bleibt, bitten Sie am besten in einem ersten Schritt einfach darum, Ihnen dies nochmals schriftlich zu bestätigen. Dann haben Sie einen Beweis, den Sie bei Bedarf vorlegen können.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 12 Gäste