Bis wann muss ehemalige Lebensgefährtin ausziehen?
Verfasst: 07.01.2020, 11:37
Hallo zusammen,
Bin neu hier und wäre sehr dankbar über die Info bzgl. meiner rechtlichen Lage.
Ich hatte mit meiner Lebensgefährtin eine ca. 15 jährige Beziehung. Wir waren aber nicht verheiratet oder hatten auch keine eingetragene Partnerschaft oder ähnliches. Vor 6 Jahren haben wir ein Haus gebaut für welches sie ca. € 100k Eigenmittel eingebracht hat.
Das Grundstück ist neben meinem Elternhaus welches ich vor dem Bauen von meinen Eltern geschenkt bekommen habe. Im Grundbuch bin nur ich eingetragen.
Ich habe mich nun vor ca. 5 Monaten von Ihr getrennt und möchte sie entsprechend auszahlen und Ihr den Betrag den sie eingebracht hat sowie noch etwas dazu auszahlen.
Ich unterstütze sie aktuell auch bei der Suche nach einer Eigentumswohnung, was sich jedoch als relativ schwierig gestaltet.
Sie sagt nun, dass sie erst auszieht, wenn sie die für sie passende Wohnung gefunden hat. Mit dieser Aussage bin ich natürlich nicht zufrieden, weil dass ja theoretisch noch ein Jahr oder länger dauern kann.
Ihre Schwester hat eine leerstehende Wohnung im Haus Ihrer Eltern in welche sie vorübergehend ziehen könnte, diesbezüglich weigert sie sich aber komplett.
Wie ist meine rechtliche Situation? Kann ich sie "zwingen" bis zu einem gewissen Tag auszuziehen oder kann sie theoretisch für immer im Haus wohnen wenn sie von selbst nicht ausziehen will?
Vielen Dank schon im Voraus für Eure fachkundige Beratung.
mfg
MG
Bin neu hier und wäre sehr dankbar über die Info bzgl. meiner rechtlichen Lage.
Ich hatte mit meiner Lebensgefährtin eine ca. 15 jährige Beziehung. Wir waren aber nicht verheiratet oder hatten auch keine eingetragene Partnerschaft oder ähnliches. Vor 6 Jahren haben wir ein Haus gebaut für welches sie ca. € 100k Eigenmittel eingebracht hat.
Das Grundstück ist neben meinem Elternhaus welches ich vor dem Bauen von meinen Eltern geschenkt bekommen habe. Im Grundbuch bin nur ich eingetragen.
Ich habe mich nun vor ca. 5 Monaten von Ihr getrennt und möchte sie entsprechend auszahlen und Ihr den Betrag den sie eingebracht hat sowie noch etwas dazu auszahlen.
Ich unterstütze sie aktuell auch bei der Suche nach einer Eigentumswohnung, was sich jedoch als relativ schwierig gestaltet.
Sie sagt nun, dass sie erst auszieht, wenn sie die für sie passende Wohnung gefunden hat. Mit dieser Aussage bin ich natürlich nicht zufrieden, weil dass ja theoretisch noch ein Jahr oder länger dauern kann.
Ihre Schwester hat eine leerstehende Wohnung im Haus Ihrer Eltern in welche sie vorübergehend ziehen könnte, diesbezüglich weigert sie sich aber komplett.
Wie ist meine rechtliche Situation? Kann ich sie "zwingen" bis zu einem gewissen Tag auszuziehen oder kann sie theoretisch für immer im Haus wohnen wenn sie von selbst nicht ausziehen will?
Vielen Dank schon im Voraus für Eure fachkundige Beratung.
mfg
MG