nachehelicher Unterhalt
Verfasst: 31.07.2004, 17:35
Ist es wahr, dass es nach neuester Rechtsprechung zum Erhalt von nachehelichem Unterhalt unwichtig ist, ob man mit einem neuen Partner zusammenlebt ? Gibt es ein neues Urteil dazu ?????
Fall :
Lebte mit dem neuen Partner schon in der Trennungszeit zusammen ( Ehe zerüttet), damaliger Ehepartner ging gleichzeitig neue dauerhafte Beziehung ein. Ich bekomme im Sinne einer gütlichen Trennung nur für die Kinder Unterhalt, bin nun geschieden
(Dauer der Ehe über 20 Jahre).
Frage:Steht mir eventuell doch nachehelicher Unterhalt zu? Was soll ich tun ?
Fall :
Lebte mit dem neuen Partner schon in der Trennungszeit zusammen ( Ehe zerüttet), damaliger Ehepartner ging gleichzeitig neue dauerhafte Beziehung ein. Ich bekomme im Sinne einer gütlichen Trennung nur für die Kinder Unterhalt, bin nun geschieden
(Dauer der Ehe über 20 Jahre).
Frage:Steht mir eventuell doch nachehelicher Unterhalt zu? Was soll ich tun ?