Seite 1 von 1

Nachforderung von zu wenig überwiesenen Allimenten

Verfasst: 26.11.2019, 14:54
von Drache1964
ich habe folgende Frage: ich überweise monatlich die Alimente für meine Tochter an das Jugendamt. Heute kam eine Aufforderung ich soll für das Jahr 2015 Euro 155,-nach zahlen da ich diesen Betrag zu wenig überwiesen habe wie gesagt im Jahr 2015! Ist die Forderung gerechtfertigt oder bereits verjährt. Dies hat das Jugendamt erst jetzt angemahnt nachdem meine Tochter diesen Monat 18 wurde. Vielen Dank für die Antworten.

Re: Nachforderung von zu wenig überwiesenen Allimenten

Verfasst: 08.12.2019, 14:51
von mastercrash
Die Unterhaltsansprüche aus 2015 sollten mit 01.01.2019 verjährt sein, soweit eine gerichtliche Betreibung nicht bereits vorher begonnen wurde.

Da Sie scheinbar nicht direkt zugunsten des Kindes sondern an das Jugendamt überweisen, das demnach in der Zwischenzeit wahrscheinlich mit Unterhaltsvorschüssen ausgeholfen hat, ist noch zu erwähnen, dass Zahlungsbescheide auch eine verjährungshemmende Wirkung haben. Sollten Sie also noch 2018 oder vorher einen solchen bezogen auf diesen Betrag bekommen haben ist die Forderung noch einklagbar.

Auch muss die Verjährung Ihrerseits explizit geltend gemacht werden. Sie müssen sich also direkt darauf berufen, dass die Forderung verjährt ist.

Re: Nachforderung von zu wenig überwiesenen Allimenten

Verfasst: 14.01.2020, 18:02
von ViajeroCasual2020
wie war es