Unterhalt
Verfasst: 18.10.2019, 22:22
Hallo,
ich bin seit fast 2 Jahren geschieden.
Mein Unterhalt (ich habe nur Existenzminimum) wurde nur mittels fiktiven (angenommenen) Zahlen berechnet.
Ich habe gehört, dass in der BRD auch der Jahresausgleich (Steuerersparnis) hinzugezogen wird. Ist das in Österreich auch so?
Muss ich klagen, wenn ich eine Unterhaltserhöhung begehre? Bzw. weiß ich, dass mein Exmann ein zusätzliches Einkommen hat (Immobilienvermietung) - welches nach 30-jährige Ehe eine Erhöhung des Unterhalts rechtfertigen würde.
Kann ich nur mittels Klage weiter vorgehen, oder kann ich vor dem Bezirksgericht eine Klarstellung verlangen (mit oder ohne Kosten)?
Danke
ich bin seit fast 2 Jahren geschieden.
Mein Unterhalt (ich habe nur Existenzminimum) wurde nur mittels fiktiven (angenommenen) Zahlen berechnet.
Ich habe gehört, dass in der BRD auch der Jahresausgleich (Steuerersparnis) hinzugezogen wird. Ist das in Österreich auch so?
Muss ich klagen, wenn ich eine Unterhaltserhöhung begehre? Bzw. weiß ich, dass mein Exmann ein zusätzliches Einkommen hat (Immobilienvermietung) - welches nach 30-jährige Ehe eine Erhöhung des Unterhalts rechtfertigen würde.
Kann ich nur mittels Klage weiter vorgehen, oder kann ich vor dem Bezirksgericht eine Klarstellung verlangen (mit oder ohne Kosten)?
Danke