Schenkung von Dritter Seite - Unterhaltsforderung
Verfasst: 27.05.2004, 09:59
Meine Eltern haben mir zur Finanzierung einer Eigentumswohnung in Form von mehreren Teilüberweisungen auf mein Girokonto einen hohen Betrag ca. ATS 400.000,00 geschenkt.
(Ich war zu diesem Zeitpunkt bereits mit meiner Gattin verheiratet)
Weiters haben meine (Noch)Gattin und ich wiederum von meine Eltern in Form eines Privatdarlehens noch einen Betrag von ca. ATS 400.000,00 für die Finanzierung der Eigentumswohnung erhalten. Wobei in diesem Vertrag angeführt wurde, dass mein Vater den ursprünglichen Betrag ohne Grund fällig stellen kann.
Nun meine konkrete Frage:
Mein Vater verlangt nun aufgrund der Scheidung von beiden Teilen (von meiner Gattin und von mir) je 50 % des Privatdarlehens zurück. Ist dies auch während des laufenden Scheidungsverfahrens möglich?
Da Schenkungen von Dritten bei einer Scheidung angeblich ausgenommen werden, stelle ich den Anspruch auf die Ablösezahlung für die Eigentumswohnung in Höhe der ursprünglichen Schenkung. Ist dies grundsätzlich möglich, und in welcher Form, bzw. Art und Weise müsste mich meine Gattin ablösen?
Meine zweite Frage:
Da ich mich ursprünglich nicht scheiden lassen wollte, aber meine Gattin keinerlei Möglichkeiten mehr sah, dass unsere Ehe ihrerseits weitergeführt werden könnte, brachte sie bei Gericht eine Scheidungsklage ein. In dieser Klage wird mir mein alleiniges Verschulden an der Zerrüttung der Ehe, aufgrund meines unbegründeten lauten Aufbrausens vorgeworfen.
Nach dem ersten Termin bei Gericht wurde mir klar, dass meine Versuche die Ehe zu retten, nichts mehr bringen und ich stimmte der Scheidung nach längeren Gesprächen u.a. auch mit dem Richter zu.
Nun stellt meine Frau Anspruch auf Unterhalt für sich (meine Frau arbeitet dzt. nur 20 Std/Woche). Meine Frau begründet dies auf meine Schuld der Zerrüttung und außerdem, weil ich auch die ursprünglich oben angeführte Schenkung als Ablöse fordere.
Wie stellt sich die weitere Vorgehensweise bei Gericht dar?
(Ich war zu diesem Zeitpunkt bereits mit meiner Gattin verheiratet)
Weiters haben meine (Noch)Gattin und ich wiederum von meine Eltern in Form eines Privatdarlehens noch einen Betrag von ca. ATS 400.000,00 für die Finanzierung der Eigentumswohnung erhalten. Wobei in diesem Vertrag angeführt wurde, dass mein Vater den ursprünglichen Betrag ohne Grund fällig stellen kann.
Nun meine konkrete Frage:
Mein Vater verlangt nun aufgrund der Scheidung von beiden Teilen (von meiner Gattin und von mir) je 50 % des Privatdarlehens zurück. Ist dies auch während des laufenden Scheidungsverfahrens möglich?
Da Schenkungen von Dritten bei einer Scheidung angeblich ausgenommen werden, stelle ich den Anspruch auf die Ablösezahlung für die Eigentumswohnung in Höhe der ursprünglichen Schenkung. Ist dies grundsätzlich möglich, und in welcher Form, bzw. Art und Weise müsste mich meine Gattin ablösen?
Meine zweite Frage:
Da ich mich ursprünglich nicht scheiden lassen wollte, aber meine Gattin keinerlei Möglichkeiten mehr sah, dass unsere Ehe ihrerseits weitergeführt werden könnte, brachte sie bei Gericht eine Scheidungsklage ein. In dieser Klage wird mir mein alleiniges Verschulden an der Zerrüttung der Ehe, aufgrund meines unbegründeten lauten Aufbrausens vorgeworfen.
Nach dem ersten Termin bei Gericht wurde mir klar, dass meine Versuche die Ehe zu retten, nichts mehr bringen und ich stimmte der Scheidung nach längeren Gesprächen u.a. auch mit dem Richter zu.
Nun stellt meine Frau Anspruch auf Unterhalt für sich (meine Frau arbeitet dzt. nur 20 Std/Woche). Meine Frau begründet dies auf meine Schuld der Zerrüttung und außerdem, weil ich auch die ursprünglich oben angeführte Schenkung als Ablöse fordere.
Wie stellt sich die weitere Vorgehensweise bei Gericht dar?