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Alimente

Verfasst: 25.05.2004, 20:13
von JUSLINE
Hallo!



Meine Frau hat aus erster Ehe eine Tochter die zehn Jahre bei uns lebte. Danach ist Sie zu Ihrem Vater gezogen. Da meine Frau selbst über kein Einkommen verfügt, soll ich nun Alimente zahlen, obwohl Sie nicht meine leibliche Tochter ist. Wer kann mir weiterhelfen

RE: Alimente

Verfasst: 25.05.2004, 20:26
von DorisMihokovic
WER verlangt das von Ihnen und mit welcher Begruendung? Ist das eine gerichtliche Zahlungsaufforderung oder entspring dies der Vorstellung des Kindesvaters, der Kindesmutter...?

RE: Alimente

Verfasst: 25.05.2004, 20:31
von JUSLINE
Hallo!



Das Gericht hat um mein Einkommen nachgefragt, da meiner Frau ein Bestimmter anteil an meinem Einkommen zusteht. Das wir aber gemeinsam auch noch unsere zwei gemeinsamen Kinder zu versorgen haben, interresiert niemanden.

RE: Alimente

Verfasst: 25.05.2004, 23:09
von DorisMihokovic
Wenn Ihre Frau den gemeinsamen Haushalt fuehrt und ueber kein (ausreichendes) eigenes Einkommen verfuegt, sind Sie ihr gegenueber zur Unterhaltsleistung verpflichtet. Bei aufrechter Ehe erfolgt dies zumeist in Form von Naturalunterhalt sowie einem Taschengeld. Da Ihre Frau ihrerseits Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen hat, prueft das Gericht, ob der von Ihnen an Ihre Frau geleistete Unterhalt Ihrem Einkommen angemessen ist (unter Beruecksichtigung weiterer Sorgepflichten - eigene und/oder gemeinsame Kinder...). Wenn Ihre Frau bisher moeglicherweise auf ihr zustehende Unterhaltsleistungen mit Ruecksicht auf Sie ganz oder teilweise verzichtet hat, so ist dies im Hinblick auf ihre eigenen Unterhaltsverpflichtungen unzulaessig, es sei denn sie kann diesen aus ihrem eigenen Vermoegen nachkommen. Ich bin (leider) kein Jurist. Ich hoffe, dass ich dennoch die Sachlage einigermassen verstaendlich machen konnte.

RE: Alimente

Verfasst: 13.06.2004, 10:49
von JUSLINE
so wie DorisMihokovic geschrieben hat.



Hinzufügen möchte ich noch, dass es hier insbesondere auf den Unterhalt ankommt, der Ihrer Gattin von Ihnen zusteht. Ein Teil des Unterhalts steht ihr immer auch in Geld zu (eben nicht nur "Naturalunterhalt" in Form von Wohnen, Essen etc.). Wenn noch weitere Kinder da sind, ermäßigt sich der möglicherweise zu zahlende Unterhalt. Es kommt auch darauf an, ob Ihrer Gattin derzeit eine Berufstätigkeit zugemutet werden kann, um für den Unterhalt der großen Tochter zu sorgen, oder ob etwa die beiden Kinder aus Ihrer Ehe noch zu klein sind uäm.



mfg, Akita