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ehebruch

Verfasst: 25.05.2004, 11:28
von JUSLINE
hallo



meine eltern sind 22 jahre verheiratet, (2 kinder wir sind beide volljährig), seit ca 1,5 jahren hat mein vater eine affäre, meine mutter ist seitdem nervlich am ende, kann sich aber nicht von ihm trennen. Das ganze ist nun nicht mehr zum anschauen, (habe sie schon seit langer zeit nicht mehr glücklich gesehen).

Jetzt hat sie endlich eingesehen dass das so nicht weitergehen kann und dass sich ihre ehe nicht mehr einrenken wird.



Mein Vater will aber nicht ausziehen, meine Mutter könnte sich das Haus alleine auch gar nicht leisten.

Sie sind beide berufstätig.



Ich würd nun gern wissen auf was meine Mutter Anspruch hat.

Sie haben ein gem. Grundstück mit Haus (abbezahlt), gem. Konto, Bausparer, Auto...

Ob er ihr eine Wohnung besorgen muss usw.



Hoffe sie können mir dazu einen Rat geben

Danke


RE: ehebruch

Verfasst: 28.05.2004, 13:26
von JUSLINE
Ihrer Mutter könnte mE eine psychologische - beraterische Unterstützung gut tun (Familienberatung, Frauenberatung uäm.), wo sie sich laufend in nächster Zeit hinwenden könnte und von wo sie auch weitere Hilfen vermittelt bekommen könnte. Denn wenn sie jetzt bereits nervlich zu stark belastet ist, dann wird auch ein etwaiges Scheidungsverfahren nicht so gut zu bewältigen sein. Bei langdauernder Ehe, gemeinsamen Kindern und auch einigem gemeinsamen Besitz kann ein Zerbrechen der Ehe/Familie eine sehr hohe Belastung darstellen, die überlegt werden sollte, ganz abgesehen davon, ob man/frau nach 1 1/2 jähriger außerehelicher Beziehung des Gatten oder überhaupt tatsächlich eine Scheidung anstreben sollte.



Auch wenn die Beziehung "auseinander" sein sollte, könnte sich ein Aufrechterhalten der Ehe für einen bestimmten Zeitraum oder auf Dauer - bis es zu einem Ausziehen des anderen Teiles plus späterer Scheidungsklage dieses Teiles kommt doch noch als sinnvoll erweisen.



Vielleicht könnte es ein sinnvoller nächster Schritt sein, das gegenwärtige Leben für Ihre Mutter erträglich zu gestalten, vielleicht bereits mit einem Arrangement mit dem Vater, das die Rechte Ihrer Mutter voll wahrt, ihr aber allzu belastende Situationen erspart (zB getrennte Schlafzimmer). Dazu würde es sich mE empfehlen, auch "Mediation" zu überlegen.



Es ist nicht fix zu sagen, was Ihrer Mutter im "Aufteilungsfall" zustehen würde, - die Aufteilung geschieht im Einvernehmen oder aber durch richterliches Ermessen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Da wird allerlei zu b berücksichtigen sein, zB die jeweiligen Beiträge der Eheleute zur Vermögensbildung, - müssen aber nicht nur die rein finanziellen sein. Neben einem Aufteilungsanspruch, der sich auch als Zahlungsverpflichtung für Ihre Mutter auswirken könnte- nämlich dann, wenn Sie zB das Haus alleine bekäme und dann den Vater auszahlen müßte, kommt auch noch ein Unterhaltsanspruch in Frage, bzw. Witwenpension.



Im einzelnen gehört jeder Punkt durchleuchtet, am besten ein Einvernehmen erzielt - aber vielleicht zuvor doch noch abgewartet mit etwaiger Scheidung. Frauen sind in mancher Hinsicht (Unterhalt, Witwenpension..) besser dran, wenn sie sich in einem solchen Fall nicht selbst scheiden lassen, sondern auf dreijährige Trennung plus nachfolgende Scheidungsklage des treulosen Partners warten. Auch in ein- und demselben Haus können getrennte Lebensführungen/Haushalte eingerichtet werden.



In einem Zustand der psychischen Niedergebrochenheit sollten derartige Entscheidungen am besten nicht getroffen werden.



mfg, Akita