Ehescheidung - Aufteilung

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Eigenbau
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Ehescheidung - Aufteilung

Beitrag von Eigenbau » 06.09.2019, 11:19

Ich erlaube mir an Sie, werte Forumsmitglieder folgende Fragen zu stellen und ersuche um entsprechende Antworten!

Ein Noch-Ehepaar möchte sich scheiden lassen und gerät wegen einer Aufteilung in Streit bzw. hat unterschiedliche Meinungen.

Das Paar ist seit ca. 4 Jahren verheiratet und lebt seit über 8 Jahren in (NEUER Genossenschaftswohnung) zusammen. Diese NEUE Genossenschaftswohnung wurde mittels Kredit gekauft, welche ALLEINE auf die Frau geschrieben ist.

Kosten der Wohnung € 34.000,-- der Vater finanzierte seinerseits eine Wohnung für die Tochter und diese bekam bei Kauf der "NEUEN Genossenschaftswohnung" € 15.000,-- (beim Auszug) für die "ALTE" Wohnung welche der Vater bezahlt hat und er sagte, dass diese € 15.000,-- ein Geschenk an die Tochter für die NEUE Wohnung ist.

Trotzdem wurde der Ankauf mittels Kredit finanziert und die € 15.000,-- wurden für Möbel, besseres Inventar usw. verwendet.

Dieser Kredit wurde vom Konto des Mannes bezahlt sowie Strom, Heizung usw.

Die Frau welche ebenfalls berufstätig war und ist zahlte von Ihrem Konto Ausgaben wie Haushaltsgeld (Essen, Kleidung, Putzmittel usw.)

Der Mann kaufte sich in der Zwischenzeit - nach Hochzeit -ein Auto, Motorrad, PC welche auf SEINEN Namen geschrieben sind, wendet aber ein, dass er das Geld vor der Eheschließung gespart hat.

Seit 2 Jahren haben Sie ein Gemeinschaftskonto und sämtliche Zahlungen wurden ab diesem Zeitraum von diesem Konto getätigt, wobei aber der Wohnungskredit bereits vor Eröffnung des Gemeinschaftskontos zurückbezahlt war.

Meine Fragen dazu:

Zählt bereits ab der Lebensgemeinschaft die Aufteilung wie "In der EHE angeschafft Hälfte Hälfte) ?
Sind die € 15.000,-- (Geld aus alter Wohnung) in irgendeiner Form zu berücksichtigen ?
Was geschieht mit dem Auto, Motorrad welche auf den Mann geschrieben sind - Berücksichtigung - ?

Für Ihre Antworten danke ich Ihnen im Voraus recht herzlich.



Heron
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Re: Ehescheidung - Aufteilung

Beitrag von Heron » 07.09.2019, 10:39

Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung müssen Sie die Aufteilung von Vermögen einvernehmlich regeln.
Kommt die gesetzliche Regelung zur Anwendung, unterliegt der Zugewinn zwischen Heirat und dem Zeitpunkt der Vermögensaufteilung der Aufteilung. Nicht aufgeteilt wird unter anderem das Vermögen, das jeder Ehepartner vor der Heirat besessen hat bzw. klar abgrenzbare Surrogate (z.B. Kauf von Sachen aus Sparvermögen, das man schon vor Heirat besessen hat bzw. Erlös aus Verkauf von Dingen, die schon vor Heirat besessen wurden) sowie Vermögenswerte, die ein Ehepartner vor oder während der Ehe geerbt hat, oder die ihm von dritter Seite geschenkt wurden,

Daraus folgt für:
- Aufgeteilt wird nur der während der Ehe erzielte Zugewinn (nicht jener der Lebensgemeinschaft).
- Die Übertragung der 15.000 Euro aus dem Wegzug der alten Wohnung würde ich nach bisherigem Sachverhalts am ehesten als Schenkung an die Ehegattin interpretieren. Eine solche Schenkung eines Dritten an einen Ehegatten während der Ehe ist nicht in die Aufteilung einzubeziehen.
- Sind Auto und Motorrad aus Ersparnissen gekauft worden, die schon vor Eheschließung bestanden, handelt es sich um Surrogate, die nicht in die Aufteilung einzubeziehen sind.

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