Ehepartner Drittstattenangehöriger Verlust Aufenthaltstitel
Verfasst: 23.08.2019, 14:02
Mein Mann kommt aus Afghanistan. Wir haben am 1.8.2018 geheiratet. Er befindet sich seit dem 17.2.2019 in Österreich. Sein Visum war ein erleichtertes Visum lt. FGB 15B, das aufgrund der Freizigügigkeit des Ehepartners (Aufenthalt im EU Ausland) gewährt wurde. Die Aufenthaltskarte wurde beantragt.In erster Instanz wurde diese abgesegnet, aber in 2. Instanz gestoppt, da ich die Einreichung der Scheidungsklage vorgelegt hatte. Es wurde mir seitens der MA35 versichert, dass KEINE Aufenthaltskarte ausgestellt wurde. Der erste Scheidungstermin war am 8.8, der nächste ist am 3.10. Er war nicht beim Termin.
Zusätzlich habe ich ihn am 1.8.2019 wegen Körperverletzung angezeigt. Er wurde 2 Wochen weggewiesen.
Ich war am Dienstag bei der MA35 und habe die Abmeldung aus Österreich vorgelegt, denn meines Wissens nach, erlischt der eheliche Schutz sofort, nachdem ich ins Ausland gegangen bin. Die MA35 hat mir das versichert, aber das BFA weigert sich ihn abzuschieben oder irgend etwas zu unternehmen.
Er hat mich betrogen, lieblos behandelt und offensichtlich nur wegen Papieren geheiratet. Was kann ich tun.
Ich finde leider auch den Passus nicht, wo im Gesetz steht, dass der eheliche Schutz wegfällt, weil ich würde das gerne dem BFA schicken. Die müssen endlich was machen.
Nach der Scheidung, darf er doch auch nur bleiben, wenn er sich selbst erhalten kann?
Wir haben einen Ehevertrag.
Zusätzlich habe ich ihn am 1.8.2019 wegen Körperverletzung angezeigt. Er wurde 2 Wochen weggewiesen.
Ich war am Dienstag bei der MA35 und habe die Abmeldung aus Österreich vorgelegt, denn meines Wissens nach, erlischt der eheliche Schutz sofort, nachdem ich ins Ausland gegangen bin. Die MA35 hat mir das versichert, aber das BFA weigert sich ihn abzuschieben oder irgend etwas zu unternehmen.
Er hat mich betrogen, lieblos behandelt und offensichtlich nur wegen Papieren geheiratet. Was kann ich tun.
Ich finde leider auch den Passus nicht, wo im Gesetz steht, dass der eheliche Schutz wegfällt, weil ich würde das gerne dem BFA schicken. Die müssen endlich was machen.
Nach der Scheidung, darf er doch auch nur bleiben, wenn er sich selbst erhalten kann?
Wir haben einen Ehevertrag.