Ex gibt nach Trennung Eigentum inkl. Schlüssel nicht zurück
Verfasst: 17.08.2019, 22:15
Guten Abend,
ich habe mich vor einigen Wochen von meinem Ex getrennt und ihn mehrmals (!) zur Herausgabe meines Eigentums aufgefordert, bisher leider fruchtlos. Zu jenem Eigentum zählen u. a. meine Schlüssel. Auch habe ich seit Jahren Geldforderungen an ihn (betrifft gemeinsame Anschaffungen, die jedoch überwiegend ich allein bezahlen durfte). Sogar die blöde Paartherapie, die wir besucht hatten, "durfte" ich bezahlen, weil er natürlich auch dafür kein Geld hatte, wobei sein chronisches "Kein-Geld-haben" bzw. nicht bezahlen wollen/können immerhin die Hauptursache war...
Er hat einige Jahre lang bei mir gewohnt, jedoch irgendwann einfach aufgehört, seinen Beitrag zu leisten. Zwar lautet der Mietvertrag seit jeher ausschließlich auf mich, dennoch hat er hier gewohnt (dafür gibt es auch Zeugen, darunter die Nachbarn).
Mehrfache Aufforderungen meinerseits, seinen Beitrag zu leisten, gingen ins Leere. Von leeren Versprechungen bis zu aggressiven Entgegnungen resp. Killerphrasen (er wolle jetzt nicht mit mir darüber diskutieren, das Thema sei ihm lästig usw.), in jedem Fall fruchtlos.
Er ist dann eines Tages im Streit ausgezogen (Gottseidank, im Nachhinein betrachtet), es kam damals zur ersten Trennung, wir waren einige Monate später jedoch wieder reunited (diesmal ist er jedoch nicht nochmals eingezogen, war jedoch weiterhin im Besitz meiner Schlüssel), bis ich mich vor einigen Wochen endgültig von ihm trennte und nun verständlicherweise meinen Wohnungs-, Haustor- und Kellerschlüssel zurück verlangte, ebenso mein Geld und noch einige andere Besitztümer.
Letztes Jahr habe ich wieder etwas für ihn bezahlt (ich habe Geld für ihn ausgelegt, weil er wieder mal keins hatte...), wovon er der Nutznießer ist, ich jedoch den finanziellen Schaden habe. Da sich die Rechnung, die ja auf meinen Namen und meine Anschrift lautet, logischerweise in meinem Besitz befindet und ich den Betrag überdies mit meiner Karte bezahlt habe (Kartennummer ebenfalls auf dem Beleg sichtbar), habe ich wohl sämtliche Beweise auf meiner Seite, denke ich.
Die Frage ist nur, wie ich nun vorgehen soll? Jegliche Zahlungsaufforderung, gleichgültig ob mündlich oder schriftlich (Messenger, SMS usw.), geht ins Leere und wird (wenn überhaupt) Tage später gelesen, seltenst beantwortet und wenn doch, dann eben mit absurden Beschwichtigungen à la "Ich werde es schon zahlen, wenn ich das Geld habe" (das höre ich jetzt seit Jahren!) oder blöden Antworten im Stil von "Du gehst mir auf die Nerven, immer du mit deinem Geld".
Ich weiß, dass ich theoretisch die Möglichkeit hätte, ihn zu verklagen. Allerdings hat der feine Herr bereits vor meiner Zeit zahlreiche Schulden angehäuft, diese in der Zeit unserer Beziehung noch eifrig maximiert und meines Wissens nicht mal einen Überblick über seine Verbindlichkeiten oder gar Interesse daran, sich überhaupt erstmal einen solchen Überblick zu verschaffen, von der Motivation, seine Schulden zu bezahlen, ganz zu schweigen. Er geht grundsätzlich eher locker-lässig mit Geld um (insbesondere mit fremdem Geld) und muss sich auch ständig etwas leihen. Wenn er dann irgendwann mal doch Geld übrig hat, gibt er es für Computerspiele und technische Spielereien aus, statt vielleicht mal seine Schulden abzuzahlen.
Ich weiß, dass regelmäßig der Gerichtsvollzieher vor seiner Türe steht (insofern vielleicht rückblickend betrachtet vorteilhaft für mich, dass er niemals in meiner Wohnung offiziell aufschien?) und Schulden eintreibt bzw. einzutreiben versucht.
Von daher würde ich in der langen Reihe seiner Gläubiger vermutlich den Rang Nr. 735 oder so ähnlich belegen, ergo niemals zu meinem Geld kommen.
Dennoch will ich mein Geld wiederhaben - es gehört schließlich mir und nicht etwa ihm -, ich will überdies meine Schlüssel zurück und noch etwas, das mir gehört und sich in seinem Besitz befindet. Muss ich darüber die Hausverwaltung informieren? Der Haustorschlüssel ermöglicht immerhin den (in seinem Fall mittlerweile unbefugten) Zutritt zum gesamten Haus, in welchem noch andere Parteien wohnen.
Darüber hinaus würde ich ihn auch noch sehr gerne auf Schmerzensgeld auf Grund seelischer Misshandlungen verklagen, jedoch schlägt dies vermutlich in dieselbe Kerbe wie alle anderen Forderungen, die ich an ihn habe, oder irre ich mich?
Welche Möglichkeiten habe ich also?
Und wie sieht es aus mit Verzinsung, die im Laufe der Zeit auf die offenen Kapitalforderungen anfallen, kann ich hierbei den gängigen Zinssatz von 8% p. a. ansetzen oder gilt hier eine andere Verzinsung? Immerhin konnte er ja in der Zwischenzeit in aller Ruhe mit meinem Geld (miss-)wirtschaften, ergo habe ich das Recht auf angemessenen Schadenersatz, richtig?
Auch möchte ich gern einen Antrag auf Besachwaltung dieses Schuldners stellen, damit nicht noch mehr Unschuldige in seinen immer größer werdenden Problemkreis hineingezogen werden, d. h., ich möchte gern erwirken, dass ihm die finanzielle Vollmacht entzogen und diese einem Anwalt übergeben wird, da er ganz offensichtlich noch immer nicht mit Geld umgehen kann, zugleich immer neue Schulden macht, Realitätsverweigerung praktiziert, indem er andere (bevorzugt die bösen Banken) für sein Totalversagen verantwortlich macht und sich letztlich weigert, sich mit dieser gewaltigen Problematik auseinanderzusetzen, quasi fehlende Krankheitseinsicht.
In meiner Rolle als seine Ex kann ich eine solche Besachwaltung vermutlich nicht erwirken, aber wie gestaltet sich dieses Recht aus meiner Gläubigerposition heraus? Und wie funktioniert dies juristisch-bürokratisch? Ist für eine solche Besachwaltung ein psychiatrisches Gutachten nötig und was geschieht, wenn er sich weigert, sich einer solchen Diagnostik zu unterziehen?
MfG
ich habe mich vor einigen Wochen von meinem Ex getrennt und ihn mehrmals (!) zur Herausgabe meines Eigentums aufgefordert, bisher leider fruchtlos. Zu jenem Eigentum zählen u. a. meine Schlüssel. Auch habe ich seit Jahren Geldforderungen an ihn (betrifft gemeinsame Anschaffungen, die jedoch überwiegend ich allein bezahlen durfte). Sogar die blöde Paartherapie, die wir besucht hatten, "durfte" ich bezahlen, weil er natürlich auch dafür kein Geld hatte, wobei sein chronisches "Kein-Geld-haben" bzw. nicht bezahlen wollen/können immerhin die Hauptursache war...
Er hat einige Jahre lang bei mir gewohnt, jedoch irgendwann einfach aufgehört, seinen Beitrag zu leisten. Zwar lautet der Mietvertrag seit jeher ausschließlich auf mich, dennoch hat er hier gewohnt (dafür gibt es auch Zeugen, darunter die Nachbarn).
Mehrfache Aufforderungen meinerseits, seinen Beitrag zu leisten, gingen ins Leere. Von leeren Versprechungen bis zu aggressiven Entgegnungen resp. Killerphrasen (er wolle jetzt nicht mit mir darüber diskutieren, das Thema sei ihm lästig usw.), in jedem Fall fruchtlos.
Er ist dann eines Tages im Streit ausgezogen (Gottseidank, im Nachhinein betrachtet), es kam damals zur ersten Trennung, wir waren einige Monate später jedoch wieder reunited (diesmal ist er jedoch nicht nochmals eingezogen, war jedoch weiterhin im Besitz meiner Schlüssel), bis ich mich vor einigen Wochen endgültig von ihm trennte und nun verständlicherweise meinen Wohnungs-, Haustor- und Kellerschlüssel zurück verlangte, ebenso mein Geld und noch einige andere Besitztümer.
Letztes Jahr habe ich wieder etwas für ihn bezahlt (ich habe Geld für ihn ausgelegt, weil er wieder mal keins hatte...), wovon er der Nutznießer ist, ich jedoch den finanziellen Schaden habe. Da sich die Rechnung, die ja auf meinen Namen und meine Anschrift lautet, logischerweise in meinem Besitz befindet und ich den Betrag überdies mit meiner Karte bezahlt habe (Kartennummer ebenfalls auf dem Beleg sichtbar), habe ich wohl sämtliche Beweise auf meiner Seite, denke ich.
Die Frage ist nur, wie ich nun vorgehen soll? Jegliche Zahlungsaufforderung, gleichgültig ob mündlich oder schriftlich (Messenger, SMS usw.), geht ins Leere und wird (wenn überhaupt) Tage später gelesen, seltenst beantwortet und wenn doch, dann eben mit absurden Beschwichtigungen à la "Ich werde es schon zahlen, wenn ich das Geld habe" (das höre ich jetzt seit Jahren!) oder blöden Antworten im Stil von "Du gehst mir auf die Nerven, immer du mit deinem Geld".
Ich weiß, dass ich theoretisch die Möglichkeit hätte, ihn zu verklagen. Allerdings hat der feine Herr bereits vor meiner Zeit zahlreiche Schulden angehäuft, diese in der Zeit unserer Beziehung noch eifrig maximiert und meines Wissens nicht mal einen Überblick über seine Verbindlichkeiten oder gar Interesse daran, sich überhaupt erstmal einen solchen Überblick zu verschaffen, von der Motivation, seine Schulden zu bezahlen, ganz zu schweigen. Er geht grundsätzlich eher locker-lässig mit Geld um (insbesondere mit fremdem Geld) und muss sich auch ständig etwas leihen. Wenn er dann irgendwann mal doch Geld übrig hat, gibt er es für Computerspiele und technische Spielereien aus, statt vielleicht mal seine Schulden abzuzahlen.
Ich weiß, dass regelmäßig der Gerichtsvollzieher vor seiner Türe steht (insofern vielleicht rückblickend betrachtet vorteilhaft für mich, dass er niemals in meiner Wohnung offiziell aufschien?) und Schulden eintreibt bzw. einzutreiben versucht.
Von daher würde ich in der langen Reihe seiner Gläubiger vermutlich den Rang Nr. 735 oder so ähnlich belegen, ergo niemals zu meinem Geld kommen.
Dennoch will ich mein Geld wiederhaben - es gehört schließlich mir und nicht etwa ihm -, ich will überdies meine Schlüssel zurück und noch etwas, das mir gehört und sich in seinem Besitz befindet. Muss ich darüber die Hausverwaltung informieren? Der Haustorschlüssel ermöglicht immerhin den (in seinem Fall mittlerweile unbefugten) Zutritt zum gesamten Haus, in welchem noch andere Parteien wohnen.
Darüber hinaus würde ich ihn auch noch sehr gerne auf Schmerzensgeld auf Grund seelischer Misshandlungen verklagen, jedoch schlägt dies vermutlich in dieselbe Kerbe wie alle anderen Forderungen, die ich an ihn habe, oder irre ich mich?
Welche Möglichkeiten habe ich also?
Und wie sieht es aus mit Verzinsung, die im Laufe der Zeit auf die offenen Kapitalforderungen anfallen, kann ich hierbei den gängigen Zinssatz von 8% p. a. ansetzen oder gilt hier eine andere Verzinsung? Immerhin konnte er ja in der Zwischenzeit in aller Ruhe mit meinem Geld (miss-)wirtschaften, ergo habe ich das Recht auf angemessenen Schadenersatz, richtig?
Auch möchte ich gern einen Antrag auf Besachwaltung dieses Schuldners stellen, damit nicht noch mehr Unschuldige in seinen immer größer werdenden Problemkreis hineingezogen werden, d. h., ich möchte gern erwirken, dass ihm die finanzielle Vollmacht entzogen und diese einem Anwalt übergeben wird, da er ganz offensichtlich noch immer nicht mit Geld umgehen kann, zugleich immer neue Schulden macht, Realitätsverweigerung praktiziert, indem er andere (bevorzugt die bösen Banken) für sein Totalversagen verantwortlich macht und sich letztlich weigert, sich mit dieser gewaltigen Problematik auseinanderzusetzen, quasi fehlende Krankheitseinsicht.
In meiner Rolle als seine Ex kann ich eine solche Besachwaltung vermutlich nicht erwirken, aber wie gestaltet sich dieses Recht aus meiner Gläubigerposition heraus? Und wie funktioniert dies juristisch-bürokratisch? Ist für eine solche Besachwaltung ein psychiatrisches Gutachten nötig und was geschieht, wenn er sich weigert, sich einer solchen Diagnostik zu unterziehen?
MfG