unterhaltszahlung trotz lebensgemeinschaft?

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unterhaltszahlung trotz lebensgemeinschaft?

Beitrag von JUSLINE » 27.04.2004, 13:36

hallo,



meine freundin bekommt unterhalt von ihrem vater.

ich habe seit gut einem jahr eine lebensgemeinschaft mit ihr.

kann sie jedoch nicht heiraten da sich noch studiert und sonst der unterhalt gestrichen würde.

nun wollen wir und ein haus kaufen.

kann das eventuell zu konsiquenzen auf ihren unterhaltsanspruch haben?

darf sie den kredit mit unterschrieben?

darf sie ihren hauptwohnsitz in unserem haus haben?

dürfen wir das haus gemeinsam kaufen?



bitte um rasche antwort.

danke

alex




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JUSLINE
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RE: unterhaltszahlung trotz lebensgemeinschaft?

Beitrag von JUSLINE » 09.05.2004, 18:54

> hallo,

>

> meine freundin bekommt unterhalt von ihrem vater.

> ich habe seit gut einem jahr eine lebensgemeinschaft mit ihr.

> kann sie jedoch nicht heiraten da sich noch studiert und sonst der unterhalt gestrichen würde.

> nun wollen wir und ein haus kaufen.

> kann das eventuell zu konsiquenzen auf ihren unterhaltsanspruch haben?

> darf sie den kredit mit unterschrieben?

> darf sie ihren hauptwohnsitz in unserem haus haben?

> dürfen wir das haus gemeinsam kaufen?

>

> bitte um rasche antwort.

> danke

> alex

>

Hallo Alex,



Probleme sehe ich dort, wo argumentiert werden könnte



- dass Unterhaltsbeträge inkl. allfällige Familienbeihilfe von Ihrer Lebensgefährtin zur Vermögensbildung herangezogen werden und nicht nur zur Bestreitung des "normalen" Studentenunterhalts (zB Studentenwohnheim, WG-Zimmer..)

- dass infolge Leistung diverser Tätigkeiten der Lebensgefährtin für Sie (zB Mithilfe Hausadaptierung, Haushaltsführung..) eigentlich sowas wie eine versteckte Berufstätigkeit vorliegt, die von Ihnen in "natural" entlohnt wird, und eigentlich den Unterhalt der Tochter gegenüber den Eltern schmälern müsste.



Rechtlich sehe ich da kein Problem, wo es darum geht, wo Ihre volljährige Lebensgefährtin ihren Hauptwohnsitz wählt oder ob sie einen Kredit mitunterschreibt oder eine ideelle Liegenschaftshälfte im Miteigentum erwirbt.



Zu beachten wären allenfalls besondere Bestimmungen bezüglich Studienbeihilfe, Förderungen uäm..



Ob der Hauptwohnsitz zu Recht am Ort der Lebensgemeinschaft begründet werden kann, richtet sich nach den Bestimmungen des Meldegesetzes. Bei Studenten könnte die wirtschaftliche Abhängigkeit von den unterhaltsleistenden Eltern, noch stark bestehende Verwurzelung in der Heimatgemeinde mit entsprechenden Aufenthaltszeiten, Ort des Studiums uäm. für die rechtmäßige Bestimmung des Hauptwohnsitzes entscheidend sein.



Bei StudentInnen wäre aber bei Hauskauf jedenfalls zu bedenken, mit welchen Geldmitteln denn die Kreditrückzahlung erfolgen soll, - und vor allem was dann eintreten soll, wenn die Lebensgemeinschaft zerfällt und sich keiner der beiden das Haus und vor allem die Kreditrückzahlungen alleine leisten kann und/oder möchte.



Deshalb wäre es mE erforderlich, vor dem Hauskauf eine ausführliche rechtliche Beratung bei RechtsanwaltIn oder Notariat einzuholen, und jedenfalls möglichst schriftlich eine schon jetzt absehbar gangbare Form festzulegen, in der eine etwaige Vermögensauseinandersetzung im Falle des Auseinandergehens erfolgen wird können. Schon zum Schutze des/r Weniger- oder noch-nicht-Verdienenden.



mfg, Akita






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RE: unterhaltszahlung trotz lebensgemeinschaft?

Beitrag von JUSLINE » 09.05.2004, 18:57

Achtung, von Rechts wegen ist auch die Mutter Ihrer Lebensgefährtin grundsätzlich zu Geldunterhalt verpflichtet, wenn die Tochter nicht mehr bei ihr wohnt, - das kann der Vater unterhaltsmindernd jedenfalls geltend machen.



mfg, Akita


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