Witwenpension?

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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Witwenpension?

Beitrag von JUSLINE » 12.04.2004, 19:41

Liebe Leute! Ich habe eine Frage bzgl. Scheidungsrecht! Wenn ich mich einvernehmlich von meinem Mann scheiden lassen würde, kann es dann sein, daß das später negative Auswirkungen auf das Witwenrecht hat?

LG

Filante



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RE: Witwenpension?

Beitrag von JUSLINE » 13.04.2004, 09:29

Ja.



Es kommt aber dazu auch auf die Ihnen offenstehenden Alternativen bezüglich Scheidung an (Verschuldensscheidung, Zerrüttungsscheidung - § 55 EheG, mit oder ohne Verschuldensausspruch, keine Scheidung.. uäm.) und last not least auf die dann geltenden Pensionsbestimmungen. Es wäre ja auch denkbar, dass Sie gegenüber Ihrem ehemaligen Mann dann eine Unterhaltspflicht träfe.



mfg, Akita






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RE: Witwenpension?

Beitrag von JUSLINE » 13.04.2004, 11:07

Liebe Akita! Vielen Dank für Deine Antwort! Bei mir ist es aber jetzt so, daß es keine Verschuldung gibt, weil unsere Tochter behindert ist! Die Kinder (wir haben 2) sind bei mir und ich bin mir sicher, daß die auch bei mir blieben nach einer Scheidung, da mein Mann bei meinen Vorgängerinnen gewalttätig war und bei mir auch schon Drohungen machte! Damit, glaube ich, würde man ihm wohl kein Kind zulassen!

Daß es denkbar wäre, daß ich meinem Mann Unterhaltspflichtig werden würde: kann das auch nach einer Scheidung passieren?

mfg

filante

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RE: Witwenpension?

Beitrag von JUSLINE » 13.04.2004, 12:00

Liebe filante,



da hast Du mich falsch verstanden, fürchte ich. "Verschuldung", "Verschuldensscheidung" "Aufteilung der Schulden" klingt so ähnlich, und doch handelt es sich um ganz unterschiedliche Dinge.



Wenn Du "im Einvernehmen" bzw. einvernehmlich gemäß § 55 a EheG geschieden wirst, dann wird vom Gericht nirgendwo festgehalten, wer an der Scheidung bzw. der Zerrüttung der Ehe schuld ist. Aber gerade ein solcher Verschuldensausspruch könnte Dich unterhaltsmäßig besser schützen als eine einvernehmliche Scheidung.



Wenn im Scheidungsvergleich ein Unterhaltsbetrag festgelegt wird, also zB: dass Dir Dein Mann soundsoviel an monatlichem Unterhalt zu zahlen hat (allenfalls nur für eine bestimmte Zeit von Monaten oder Jahren), dann gilt das auch für die Zukunft, und auch für die Pension. Außer wenn sich die Umstände sehr ändern. Dafür gibt es dann gesonderte gesetzliche Regeln, die eine Änderung des Unterhalts dann später noch zulassen.



Was die Pension betrifft, so sind auch die Bestimmungen der Pensionsversicherung zu beachten, ob Du danach überhaupt eine Hinterbliebenenpension nach Deinem geschiedenen Mann bekommen kannst.



Aber es ist beim Scheidungsvergleich noch sehr viel mehr zu beachten, es kann sein, dass sich durch bestimmte Redewendungen und Klauseln im Scheidungsvergleich bezüglich des Unterhalts noch viel ändert.



An Deiner Stelle würde ich daher sehr vorsichtig mit einer einvernehmlichen Scheidung samt Unterhaltsvereinbarung dann sein, wenn Du derzeit finanziell auf Unterhalt von Deinem Mann angewiesen bist und jetzt noch nicht weißt, inwieweit Du in Zukunft überhaupt selbst Geld verdienen wirst können (Pflege und Betreuung der behinderten Tochter ?).



Jedenfalls benötigst Du mE noch viel mehr Informationen über die verschiedenen Scheidungsfolgen, bevor Du Dich zu einer Form fix entscheidest. Wenn nicht Du es bist, die die Scheidung angestrebt hast oder die eindeutig ein Verschulden am Auseinanderbrechen der Partnerschaft trifft, wären auch andere Scheidungsformen zu überlegen.



Evtl. kann es für Dich hinsichtlich einer späteren etwaigen Pension günstig sein, die Ehe noch aufrechtzuerhalten und in keine schnelle Scheidung einzuwilligen.



Grüße, Akita


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RE: Witwenpension?

Beitrag von JUSLINE » 13.04.2004, 12:20

Liebe Akita! Vielen herzlichen Dank für die Aufklärung, Du hast mir sehr geholfen! Warten wollte ich sowieso noch länger auf eine Scheidung, daß die kommen wird ist aber schon abzusehen, da mein Mann sich nur stur stellt und an sich keinen Fehler sieht! Abhängig bin ich z.Z. nicht nur auf seine Unterhaltszahlungen sondern auch auf die Mitversicherung bei der Krankenkasse, denn diese selbst zu zahlen ist mir momentan zu kostspielig!

Es würde mich aber noch eines intersssieren, weil Du von verschiedenen Scheidungsformen sprichst, was wären das denn für verschiedene Formen, die man noch auswählen könnte?

Liebe Grüße

Filante

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RE: Witwenpension?

Beitrag von JUSLINE » 13.04.2004, 13:12

Hauptsächlich eine Scheidungsklage, die auf Verschulden des anderen Teils gestützt ist. Oder nach mindestens dreijähriger Trennung und unheilbarer Zerrüttung der Ehe eine Scheidungsklage auch des daran schuldigen Teils, mit oder ohne Verschuldensausspruch.



Hast Du Dich schon in einer Familien-/ Frauenberatungsstelle zu informieren versucht? Du brauchst dann doch noch ausführlichere Information, schätze ich. Auch das örtliche Bezirksgericht gibt über bestehende Informationsstellen Auskunft. Auch wäre eventuell eine sogenannte "Mediation", die staatlich unterstützt wird (Kosten nach Einkommen gestaffelt) zu überlegen. Auch hier Auskunft beim Bezirksgericht.



Das Bundesminsterium für Gesundheit und Frauen hat eine Broschüre herausgegeben, die bestellt werden kann:



Was tue ich, wenn ... es zur Scheidung kommt? Rechtsratgeber für Frauen in Ehekrisen. 1999



http://www.bmgf.gv.at/cms/site/bestelli ... nel=CH0097



plus eine Begleitbroschüre mit den neuen Änderungen, die direkt von der Webseite heruntergeladen werden kann.



Zur Selbstinformation..



freundliche Grüße, Akita


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RE: Witwenpension?

Beitrag von JUSLINE » 13.04.2004, 14:07

Liebe Akita! Ich danke Dir nochmals für Deine Nachricht, ich werde mich gleich mit meiner Frauenberatungsstelle in Verbindung setzen!

Liebe Grüße

Filante


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RE: Witwenpension?

Beitrag von JUSLINE » 22.04.2004, 14:24

> Daß es denkbar wäre, daß ich meinem Mann Unterhaltspflichtig werden würde: kann das auch nach einer Scheidung passieren?



Der Vollständigkeit halber: Ja: Es kann passieren.

mfg, Akita


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RE: Witwenpension?

Beitrag von JUSLINE » 16.06.2004, 13:08

Wenn sie meinen, daß einem Gewalttäter kein Kind zugesprochen werden kann, irren sie gewaltig. Ich kenne so einen Fall (Tatausgleich wegen Körperverletzung, Wegweisung, Verurteilung wegen gefährlicher Drohung gegen die KM), und der Betreffende hat trotzdem das Sorgerecht für den älteren Sohn bekommen.


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