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unterhaltszahlung?
Verfasst: 16.03.2004, 00:56
von JUSLINE
also meine situation ist kurz beschrieben wie folgt:
seit vorigen Dez sind meine eltern geschieden, ich studiere in Graz, bin 22 jahre alt und stamme aus OÖ. laut einvernehmlicher scheidung muss meine mutter im laufe 2004 ausziehen und wird "hinausbezahlt". ich zieh mit ihr mit um und wollte nun wissen, ob mein vater ev. dazu verpflichtet ist. bzw. ob ich von ihm unterhalt fordern kann? ist das etwa von seinem einkommen abhängig?
RE: unterhaltszahlung?
Verfasst: 16.03.2004, 19:11
von DorisMihokovic
Ja, Sie haben Unterhaltsanspruch solange Sie nicht selbsterhaltungsfaehig sind und "zuegig" studieren und zwar gegenueber Ihrer Mutter UND Ihrem Vater. Wenn Sie im gemeinsamen Haushalt mit Ihrer Mutter leben und diese in diesem Rahmen fuer Kost und Quartier fuer Sie aufkommt, so ist das ihr Beitrag. Von Ihrem Vater koennen Sie Geldunterhalt verlangen. Dieser ist - wie Sie richtig vermuten - von seinem Einkommen, aber auch von anderen Faktoren (sonstige Unterhaltsverpflichtungen...) abhaengig. Weitere Infos finden Sie unter
www.tews.at
RE: unterhaltszahlung?
Verfasst: 17.03.2004, 09:20
von JUSLINE
danke für die antwort.
was ich allerdings noch wissen möchte: wie kann ich den unterhalt von meinem vater einfordern (klagen). freiwillig wird er es wohl nicht zahlen. muss ich mich da direkt an einen anwalt wenden , oder gibts da andere anlaufstellen?
RE: unterhaltszahlung?
Verfasst: 03.04.2004, 12:55
von JUSLINE
> danke für die antwort.
> was ich allerdings noch wissen möchte: wie kann ich den unterhalt von meinem vater einfordern (klagen). freiwillig wird er es wohl nicht zahlen. muss ich mich da direkt an einen anwalt wenden , oder gibts da andere anlaufstellen?
Wie ist es eigentlich um den gegenwärtigen Unterhalt bestellt. Sie sind bereits seit ca. vier Jahren volljährig und studieren seit geraumer Zeit - nehme ich an - außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes, in Graz. Dafür sind idR Geldmittel erforderlich, die einen Teil Ihres bisherigen Unterhalts dargestellt haben. Es sollte auch im Zuge der Scheidung samt Vereinbarung des Auszugs plus Auszahlung ihrer Mutter schon besprochen worden sein, was dann denn eigentlich mit Ihnen sein wird. Ob sich etwas ändern wird bezüglich Finanzierung ihres wohl jedenfalls auswärtigen Studiums (es sei denn, Sie ziehen samt Mutter nach Graz). An diese Vereinbarung - oder ihre etwaigen Lücken - sollte nun Bedacht genommen werden. Vor einer etwaigen Klage würde ich auch überlegen,wie die Verhältnisse bezüglich Familienbeihilfe bisher waren, wer sie bezogen hat und wer sie nachher beziehen soll.
Wenn der Scheidungsvergleich Ihrer Eltern bei einem gemeinsamen Vertreter (RA..) erstellt wurde, vielleicht könnte dieser auch eine notwendige Ergänzung vorzunehmen helfen (um Ihren Unterhalt, der offenbar noch nicht schriftlich festgelegt ist, dessen aber bedarf, wie ich Ihrer Frage entnehme).
Ein gerichtliches Verfahren, das Sie gegen Ihren Vater anstrengen, ist im sogenannten streitigen Verfahren abzuführen, d.h. mit Kostenersatzpflicht des Unterlegenen gegenüber dem Obsiegendem, stellt also kostenmäßig ein gewisses Risiko dar, vielleicht könnte ein gerichtlicher Vergleich erstellt werden. Sie können sich jedenfalls auch an Ihr nächstgelegenes Bezirksgericht (Amtstag) um Beratung wenden, und an die Österreichische Hochschülerschaft, falls Sie mit der Familie sogar nicht einig werden sollten. Aber das ist ja hoffentlich nicht der Fall.
mfg, Akita